Mit der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) sollte ein moderner Regulierungsrahmen für den Vertrieb von Versicherungsprodukten geschaffen werden. Ein Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll die neuen gesetzlichen Rechtsvorschriften beim Vertrieb von Versicherungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) konkretisieren.
Die vorgeschlagenen Konkretisierungen zur Zusammenarbeit mit Versicherungsberatern erscheinen jedoch aus Sicht des vzbv sehr bürokratisch und praxisfern. Die Regelungen zu Interessenkonflikten werden der Tragweite der bestehenden Fehlanreize im Vertrieb von kapitalbildenden Lebensversicherungen und privaten Krankenversicherungen nicht ansatzweise gerecht.
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