Die Europäische Union will mit der Datenschutzgrundverordnung, die ab Mai 2018 angewendet wird, die Verarbeitung personenbezogener Daten europaweit einheitlich regeln.
Dazu hat das Gremium der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden – die Artikel 29 Gruppe – Richtlinien zu den Themenbereichen „Einwilligung“ sowie „Transparenz" veröffentlicht und um Kommentierung gebeten.
Der vzbv begrüßt diese Richtlinien. Sie geben allen Marktteilnehmern Rechtssicherheit, führen zu einer harmonisierten Rechtsdurchsetzung durch die Datenschutzbehörden in ganz Europa und tragen damit dazu bei, die Ziele der Datenschutzgrundverordnung zu erreichen: Den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die beiden Stellungnahmen in englischer Sprache können Sie untenstehend herunterladen.