Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 einen Gesetzesvorschlag für eine Verordnung für Datenschutz in der elektronischen Kommunikation veröffentlicht. Sie soll die bisherige Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ablösen. Somit soll die neue EU-Verordnung ab Mai 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung detaillieren und ergänzen.
Der Vorschlag enthält viele verbraucherfreundliche Ansätze, aber auch einige kritische Punkte. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) müssen noch viele Detailfragen geklärt werden.
Die ausführliche Stellungnahme des vzbv finden Sie hier zum Download.