Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat anlässlich des nun veröffentlichten Regierungsentwurfs für das Gesetz zur Umsetzung der DSM-Richtlinie (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes) eine Stellungnahme veröffentlicht.
Der vzbv bemängelt Zugeständnisse an die Rechteinhaber im Zuge der Regierungsabstimmung, ohne dass es zu einer Kompensation an die Nutzer gekommen ist:
- Die Bagatellnutzungen wurden deutlich abgeschwächt,
- die Nutzungen von Karikatur, Parodie und Pastiche wurden im Umfang mit einer fragwürdigen Zweckbindung eingeschränkt
- und zudem wurde über das Red-Button-Verfahren den Rechteinhabern eine Art Superrevisionsrecht zugestanden.
In Anbetracht dieser Entwicklung ist der vzbv besorgt, dass das Ziel der Bundesregierung eines ausbalancierten Urheberrechts, das die vielfältigen Interessen aller, somit auch der Nutzer, noch angemessen berücksichtigt, nicht mehr erreicht werden kann. Ein Gegensteuern im Bundestag ist jetzt erforderlich.
Klar ist, dass Uploadfilter auch mit dem Regierungsentwurf nicht verhindert werden. Insofern bricht die Regierung ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen, dass es keine Uploadfilter geben wird. Deswegen ist und bleibt es - nach wie vor - entscheidend, dass die Nutzerrechte bestmöglich geschützt werden, um die negativen Auswirkungen von Uploadfiltern zumindest zu begrenzen.
Die Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich.