Ende des Geoblockings beim Online-Erwerb von Waren und Dienstleistungen
Das EU-Parlament hat am 6. Februar 2018 den Vorschlag für eine Verordnung über „Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts“ gebilligt. Verbraucher werden bald selbst wählen können, auf welcher Website sie Waren oder Dienstleistungen erwerben, ohne dass sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder sogar ihres vorübergehenden Aufenthaltsortes blockiert oder automatisch auf eine andere Website umgeleitet werden.
Aufschub für Umsetzung der Richtlinie zum Versicherungsvertrieb
Der EU-Ministerrat und das EU-Parlament haben in informellen Gesprächen eine Einigung über ein späteres Inkrafttreten und eine spätere Umsetzung der Richtlinie zum Versicherungsvertrieb erzielt. Mit der Richtlinie zum Versicherungsvertrieb soll der Verbraucherschutz bei Versicherungsprodukten verbessert werden. Die Änderungsrichtlinie muss noch vom EU-Parlament und dem EU-Ministerrat förmlich verabschiedet werden. Das EU-Parlament wird am 1. März 2018 hierüber abstimmen.
Social-Media-Unternehmen müssen EU-Verbraucherschutzregeln einhalten
Social-Media-Unternehmen halten die EU-Verbraucherschutzbestimmungen noch immer nicht vollständig ein. Das geht aus den am 15. Februar 2018 veröffentlichten Änderungen der Nutzungsbedingungen von Facebook, Twitter und Google+ hervor. Trotz Verbesserungen müssen sich die Unternehmen nach Ansicht der EU-Kommission stärker bemühen, den Verbraucherschutzbestimmungen der EU nachzukommen.
Diese und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 05. bis 18. Februar 2018 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen.