Ablehnung von Austrittsabkommen durch britisches Parlament bringt Unsicherheit für Verbraucher
Nachdem das britische Abgeordnetenhaus (Unterhaus) am 15. Januar 2019 das von Großbritannien mit der Europäischen Union (EU) ausgehandelte Austrittsabkommen mit großer Mehrheit (432 zu 202 Stimmen) abgelehnt hat, ist unklar, was nach dem vorgesehenen Austrittsdatum (29. März 2019) geschieht. Ohne Vertrag („harter Brexit“ bzw. „No Deal“) wäre Großbritannien ein Drittstaat, dessen Exporte in die EU mit Zöllen belegt werden müssten und dessen Flugzeuge nur nach einem besonderen Abkommen mit der EU auf dem Kontinent landen dürften.
EU-Ministerrat bestätigt Einigung mit EU-Parlament über Verbot von Einwegplastik
Die EU-Botschafter der EU-Mitgliedstaaten haben am 18. Januar 2019 im Ausschuss der Ständigen Vertreter eine vorläufige Einigung mit dem EU-Parlament über die Richtlinie über Beschränkungen für Einwegkunststoffartikel bestätigt. Danach sind Einwegplastik-Produkte vom Markt zu nehmen, für die es leicht verfügbare und erschwingliche Alternativen gibt.
EU-Kommission untersucht Wirksamkeit der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge
Die EU-Kommission hat am 14. Januar 2019 eine Konsultation zur Evaluierung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge gestartet. Diese Richtlinie stammt aus dem Jahr 2008. Es sei zu prüfen, ob die Richtlinie in Anbetracht der seit 2008 eingetretenen Marktentwicklungen noch immer ihren Zweck erfüllt. Die Kommission werde bei dieser Gelegenheit die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und den EU-Mehrwert der Richtlinie beurteilen.
Diese und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 7. bis 20. Januar 2019 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen. Falls Sie den Newsletter noch nicht abonniert haben, können Sie sich hier in die Empfängerliste eintragen.