Die EU-Kommission setzt sich für schärfere Regulierung der Finanzmärkte ein. Durch die neue Finanzmarktrichtlinie (Mi-FID II) sollen ab 2017 Exzesse an den Finanzmärkten verhindert werden. Provisionen müssen offen gelegt werden, bleiben aber erlaubt. Aus vzbv-Sicht schützt dies allerdings nicht ausreichend vor Interessenkonflikten bei den Beratern – und somit nicht vor Falschberatung von Verbrauchern.
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