Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der CO2-Bepreisung haben eine Schieflage zu Lasten von Verbrauchern. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer heute veröffentlichten Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) hin. Problematisch sind aus vzbv-Sicht vor allem zwei Punkte: Erstens ist weiter unklar, ob das BEHG überhaupt verfassungskonform ist. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Nichtigkeit des Gesetzes feststellen, würden die Verbraucherinnen und Verbraucher höchstwahrscheinlich auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Und zweitens hat es die Bundesregierung bis heute versäumt, konkrete rechtliche Schritte für die Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Verbraucher einzuleiten.
„Ambitionierter Klimaschutz ist unverzichtbar. Das wird aber nur gelingen, wenn die Politik die Risiken und Kosten nicht einseitig auf die Verbraucher abwälzt. Während die Details der CO2-Bepreisung jetzt rechtlich festgelegt werden sollen, fehlen die gesetzliche Regelungen für die entsprechenden Entlastungsmaßnahmen. Um glaubwürdig zu sein, muss die Bundesregierung das Gesamtpaket auf den Tisch legen, und zwar so, dass Kosten und Vergünstigungen vollständig nachvollziehbar sind“, sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim vzbv.
Konkret fordert der vzbv von der Bundesregierung jetzt fünf Schritte, um die CO2-Bepreisung verbraucherfreundlicher zu gestalten.
- Erstens muss die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit des BEHG sichergestellt werden. Sonst drohen einseitige Rückzahlungen zulasten der Verbraucher.
- Zweitens müssen nicht nur die Zahlungen im Rahmen der CO2-Bepreisung, sondern auch der finanzielle Ausgleich für die Verbraucher gleichzeitig rechtlich geregelt werden. Das betrifft insbesondere die Senkung der EEG-Umlage.
- Drittens muss vollständige Transparenz dafür gelten, welche Gesamtbeträge die privaten Haushalte mit der CO2-Bepreisung einzahlen und ob diese Beträge auch vollständig an die Verbraucher zurückfließen oder in Teilen für Aufgaben der Industrie oder des Staates verwendet werden.
- Viertens muss Transparenz darüber hergestellt werden, ob die Einnahmen sozial ausgewogen rückerstattet werden. Insbesondere Haushalte mit niedrigem, aber auch mit mittlerem Einkommen, dürfen nicht überdurchschnittlich belastet werden.
- Fünftens dürfen Maßnahmen zur Vermeidung von Unternehmensabwanderungen ins Ausland nicht zu Lasten der Verbraucher gehen. Konkret heißt dies: Mögliche Ausnahmen für Unternehmen bei der CO2-Bepreisung dürfen nicht über den Strompreis, welche die privaten Verbraucher zahlen, sondern müssen als gesamtgesellschaftliche Ausgabe über den Staatshaushalt finanziert werden.
Die komplette Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.