Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts will die Bundesregierung heute das erste Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschließen. Im Kern soll dabei das Ziel für die Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 von 55 Prozent auf 65 Prozent erhöht werden. Entsprechend sollen auch die Sektorziele angepasst werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass die Klimaziele in Deutschland für 2030 und darüber hinaus konkretisiert und angehoben werden sollen. Allerdings fehlt ein Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der geplanten neuen Klimaziele.

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Der vzbv fordert im Rahmen dieses Maßnahmenkatalogs
- die Einzahlungen der Verbraucherinnen und Verbraucher[1] für die CO2-Bepreisung vollständig und sozial ausgewogen zurückzuerstatten. An den Zahlungen für die CO2-Bepreisung im Wärmebereich sind Vermieter und Mieter anteilig je zur Hälfte zu beteiligen.
- einen kostengünstigen zusätzlichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Teilhabe der Verbraucher ist zu verbessern.
- verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor mit dem Instrument „fordern und fördern“. Kurzfristig sollte dieser Ansatz im Sofortprogramm der Bundesregierung für den Gebäudesektor aufgenommen werden.
- , dass für eine klimaschonendere Mobilität der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ausgebaut und Anreize für einen Wechsel hin zum Umweltverbund geschaffen sowie das Pkw-CO2-Label überarbeitet und die Ladeinfrastruktur für E-Autos ausgebaut und verbrauchergerecht gestaltet werden müssen.
Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert eine neue Verbraucherpolitik: krisenfest, fair und nachhaltig. Starker Verbraucherschutz schafft Vertrauen in eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Davon profitieren Verbraucher und Unternehmen. #StarkeVerbraucher www.starke-verbraucher.de
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.
[1] Die im weiteren Text gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf Personen aller Geschlechter. Wir bitten um Verständnis für den weitgehenden Verzicht auf Mehrfachbezeichnungen zugunsten einer besseren Lesbarkeit des Textes.