Datum: 12.11.2019

CO2-Bepreisung beim Wohngeld

vzbv veröffenlicht Stellungnahme zur Entlastung von Wohngeldempfängern

Bezugsfertige Neubauwohnung. Wer heute eine Wohnung sucht, benötigt viel Zeit, starke Nerven und vor allem ein gutes Einkommen. Denn: Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen deutschen Städten Mangelware.

Quelle: ah_fotobx - Fotolia.com

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die geplante Einführung einer CO2-Komponente beim Wohngeld. Zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten im Rahmen einer CO2-Bepreisung sollen die Wohngeldbezieherinnen und -bezieher durch eine Erhöhung des Wohngeldes unterstützt werden. Die Entlastung soll in Form einer CO2-Komponente erfolgen und nach der Haushaltsgröße gestaffelt werden.

Im Durchschnitt aller Wohngeldhaushalte würde die Entlastungspauschale im Jahr 2021 voraussichtlich zu einem um rund 15 Euro erhöhten Wohngeld pro Monat führen. Die CO2-Komponente soll als Zuschlag zur Miete in die Wohngeldberechnung eingehen. Der Referentenentwurf geht aus Sicht des vzbv in die richtige Richtung. Es ist begrüßenswert, dass Wohngeldempfänger durch einen pauschalen Zuschuss bei steigenden Heizkosten unterstützt werden. Der im Referentenentwurf enthaltene Zuschlag zur pauschalen Berücksichtigung der CO2-Komponente bei den Heizkosten greift aber zu kurz, da die Energiekosten insgesamt nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Um jedoch wirklich von einer Stärkung des Wohngelds sprechen zu können, muss nach den jeweiligen Energieträgern differenziert werden. Konkret fordert der vzbv:

  • Heiz- und Stromkostenkomponenten inklusive der CO2-Bepreisung separat in der Berechnung der Wohngeldformel als eigene Parameter aufführen.
  • Heiz- und Stromkosten inklusive der CO2-Bepreisung jährlich automatisch anpassen.
     

Die ausführliche Stellungnahme zur CO2-Komponente beim Wohngeld  finden Sie Download-Bereich.

Downloads

CO2-Bepreisung beim Wohngeld | Stellungnahme des vzbv | 1. November 2019

CO2-Bepreisung beim Wohngeld | Stellungnahme des vzbv | 1. November 2019

CO2-Bepreisung beim Wohngeld | Stellungnahme des vzbv | 1. November 2019

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