Datum: 09.12.2019

Betriebsrentner entlasten, ohne Krankenversicherte zu belasten

Stellungnahme des vzbv zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG)

Altersarmut. Foto: Anke Thomass - adobestock.com

Quelle: Anke Thomass - adobestock.com

Die Bundesregierung will Betriebsrenten bis zu einem Freibetrag von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien. Der vzbv begrüßt, dass die Regierung Betriebsrenterinnen und -rentner entlasten möchte. Der geplante Freibetrag belastet jedoch einseitig die Versichertengemeinschaft der GKV. Der vzbv fordert daher, das Anliegen gesamtgesellschaftlich zu finanzieren: aus Steuermitteln.

Bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung bringt der Gesetzentwurf keine Entlastung. Bei Renten – gesetzlich wie betrieblich – tragen Verbraucher allein die Beiträge zur Pflegeversicherung. Auch hier fordert der vzbv Nachbesserungen.

Zusätzlich zur geplanten Entlastung der Betriebsrentner hält es der vzbv für dringend geboten, die Attraktivität der privaten Altersvorsorge zu erhöhen. Der vzbv schlägt daher vor, ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt einzuführen, das die gesetzliche Rente ergänzt. So könnten Verbraucher einfach und kostengünstig privat für ihr Alter vorsorgen. Diese „Extrarente“ sollte per Gesetz allen Verbrauchern in Deutschland offenstehen.

Die komplette Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich.

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Stellungnahme des vzbv zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) | 3. Dezember 2019

Stellungnahme des vzbv zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) | 3. Dezember 2019

Stellungnahme des vzbv zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) | 3. Dezember 2019

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