Die Modernisierung von Wohneigentum ist gesetzlich zu wenig und zu kompliziert geregelt, was sich unter anderem negativ auf den Ausbau der Barrierefreiheit oder der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität auswirkt. Der vzbv begrüßt daher den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes.
Etwa zehn Millionen Wohnungen und damit fast ein Viertel aller Wohnungen bundesweit sind Eigentumswohnungen, die sich mehrheitlich in der Hand von Verbraucherinnen und Verbrauchern befinden. Als Selbstnutzer oder Kleinanleger müssen sie auf geordnete Rechtsverhältnisse vertrauen können. Allerdings führen Regelungslücken zu Intransparenz, Vermögensverlusten und Dauerkonflikten beim Erwerb, Gebrauch und bei der Vermietung der Eigentumswohnungen. Dies treibt nicht nur die Wohnkosten für die Selbstnutzer und Mieter in die Höhe. Die Modernisierung oder Sanierung in die Jahre gekommener Wohnungseigentumsanlagen bleibt dadurch teilweise gänzlich aus. Die Novellierung des Wohnungseigentumsrechts ist daher überfällig.
Erleichterungen bei privaten Ladepunkten für E-Mobilität und Barrierefreiheit
Der vzbv begrüßt die lang geforderten Änderungen im WEG und BGB, um den Einbau von privaten Ladepunkten zu erleichtern und Elektromobilität für Verbraucher zu ermöglichen. Der Gesetzesentwurf adressiert die bestehenden Defizite in den Beschlussquoren der Eigentümerversammlung und wird daher insbesondere Maßnahmen für Eigentümer und Mieter zur Nutzung von Elektromobilität und Barrierefreiheit vereinfachen.
Der vzbv kritisiert allerdings, dass der Gesetzesentwurf an einigen Stellen unscharf formuliert ist, wodurch Nachteile für Eigentümer und Mieter entstehen können. Dies trifft insbesondere auf die Kostenverteilung bei energetischen Sanierungen oder bei Ansprüchen von Mietern zur Umsetzung privilegierter Maßnahmen zu.
Die komplette Stellungnahme des vzbv finden Sie unten im Downloadbereich.