Wegen eines Verstoßes gegen das Genossenschaftsgesetz haben Experten des Marktwächter Finanzen den Anbieter Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG abgemahnt. Das Unternehmen hatte die gesetzlichen Regelungen zur Beitrittserklärung missachtet, indem es mit mündlichen Vollmachten gearbeitet hat. Die Verbraucherschützer konnten dazu nun eine Unterlassungserklärung erwirken.
Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen war auf Protectum aufmerksam geworden, weil sich mehrfach Verbraucher über den Anbieter beschwert hatten. Am Telefon ließen sich Mitarbeiter der Genossenschaft von Verbrauchern eine mündliche Vollmacht erteilen und traten dann in deren Namen der Genossenschaft bei. Als die Verbraucher statt der erwarteten Informationen per Post gleich eine rechtlich bindende Beitrittsbestätigung erhielten, fühlten sie sich überrumpelt und suchten die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen auf.
Beitrittserklärung muss schriftlich erfolgen
Am 17. Juli 2017 trat eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes in Kraft. Seitdem bedarf es einer schriftlichen Vollmacht der Verbraucher zur Abgabe der Beitrittserklärung. Protectum hatte ungeachtet der neuen Gesetzeslage sein jetzt abgemahntes Verhalten fortgesetzt. Der Verbraucherzentrale Hessen liegen Unterlagen vor, in denen die erforderliche schriftliche Vollmacht fehlte. „Mit der Abmahnung verfolgt der Marktwächter das Ziel, dass sich die Anbieter an die neuen Vorschriften halten und sich nicht mehr gesetzwidrig telefonisch bevollmächtigen lassen", sagt Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen.
Bei Genossenschaftsbeteiligung Totalverlust möglich
Seit 2015 erreichten die Marktwächter-Experten Verbraucherbeschwerden aus allen 16 Bundesländern zur Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG und der Schwestergesellschaft GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG. Beide Genossenschaften haben ihren Sitz in Großwallstadt bei Aschaffenburg und bieten Anteile an Wohnungsgenossenschaften als Vermögenswirksame Leistungen (VL) an.
„Hier handelt es sich aber nicht mehr um den üblichen Banksparplan oder einen Bausparvertrag, sondern um eine Beteiligung an einem Unternehmen", sagt Brandes. „Bei diesen Beteiligungen ist nicht sicher, dass Verbrauchern das investierte Geld tatsächlich ausgezahlt werden kann, wenn sie ihren Vertrag kündigen. Das Investment ist damit hochriskant, im schlimmsten Fall kann das einen Totalverlust bedeuten." Dass dies nicht nur eine theoretische Möglichkeit ist, zeigte die Insolvenz der Wohnungsgenossenschaft Eventus eG Ende 2017; Verbraucher hatten in diesem Fall zehn Millionen Euro investiert.