- Verbraucher dürfen nicht an den Kosten der Wasserstoffnetze beteiligt werden.
- vzbv fordert deutlich transparentere Netzentgelte.
- Verbraucherrechte und -beteiligung müssen gestärkt werden.
Nach langem Abwarten will die Bundesregierung EU-Vorgaben zum besseren Verbraucherschutz umsetzen sowie die Transparenz von Netzentgelten und die Wasserstoffnetze neu regeln. Der jetzt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Gesetzesentwurf bietet für Verbraucherinnen und Verbraucher Verbesserungen, an einigen Stellen wie den variablen Stromtarifen muss aber nachgebessert werden.
„Der vzbv begrüßt die geplanten Regelungen zu den Wasserstoffnetzen im EnWG, weil damit eine Querfinanzierung durch die privaten Verbraucher zugunsten der Industrie ausgeschlossen wird. Industrienetze dürfen nicht mit den Netzentgelten der Erdgaskunden finanziert werden. Der vzbv kritisiert dagegen, dass die Stärkung der Verbraucherrechte zu wenig ambitioniert erfolgen soll“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter für Energie und Bauen im vzbv.
Verbraucher dürfen keine Wasserstoffnetze für die Industrie mitfinanzieren
Die Verfügbarkeit an erneuerbarem Wind- und Solarstrom für die Herstellung von grünem Wasserstoff ist sehr begrenzt. Der Bedarf an Wasserstoff besteht vordringlich in der Industrie und nicht bei den privaten Verbrauchern. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderen vor, dass erstens die Finanzierung der Wasserstoffnetze von den Nutzern und nicht über die Netzentgelte der Erdgasnetze erfolgen soll. Damit wäre eine Querfinanzierung auch der privaten Verbraucher ausgeschlossen.
Zweitens soll der Betrieb von Wasserstoffnetzen von anderen Tätigkeiten der Energieversorgung entflochten werden und Betreiber von Wasserstoffnetzen müssen anderen Unternehmen den Zugang zu ihren Netzen gewähren. Das stärkt den Wettbewerb. Und Drittens müssen die Betreiber von Gasfernleitungen die Versorgung der privaten Verbraucher mit Erdgas für den Fall sicherstellen, dass Erdgas- zu Wasserstoffleitungen umgerüstet werden.
Verbraucher haben ein recht auf mehr Transparenz der Netzentgelte
Positiv ist zudem, dass die Bundesregierung die Zusammensetzung der Strompreise transparenter gestalten will. So sollen die bislang für Verbraucher vollkommen undurchsichtigen Netzentgelte laut Gesetzesentwurf nachvollziehbarer werden. Die Netzentgelte machen aktuell mehr als ein Fünftel der immer weiter steigenden Stromkosten aus, insgesamt 24 Milliarden Euro jährlich.
Dazu Anett Ludwig, vzbv-Energieexpertin: „Der vzbv begrüßt sehr, dass die Bundesregierung das Interesse der Allgemeinheit und der privaten Verbraucher endlich höher gewichtet, als die Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch Netzbetreiber, die immer wieder gegen die Veröffentlichungspflichten geklagt hatten. Das sorgt für mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei den Netzentgelten.“ Der vzbv fordert darüber hinaus, weitere Kenndaten zu den Netzentgelten zu veröffentlichen sowie eine nationale Plattform zur Veröffentlichung der Netzentgeltbescheide bei der Bundesnetzagentur anzusiedeln.
Geplante Umsetzung der Verbraucherrechte ist unzureichend
Nach knapp zwei Jahren sollen nun endlich die auf EU-Ebene beschlossene Stärkung der Verbraucherrechte im EnWG umgesetzt werden. Dabei wurde im Gesetzentwurf die Chance auf mehr Verbraucherschutz als EU-Minimum verpasst. Der vzbv kritisiert, dass nur Stromlieferanten ab 200.000 Kunden dynamische Stromtarife anbieten müssen. Kunden, die ihre Zähler selbst ablesen, erhalten zugleich keine Kostenvorteile. Zudem fehlen zusätzliche konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut - trotz sich verschlechternder Rahmenbedingungen.