- Klageregister eröffnet: Betroffene können sich kostenlos zur Musterfeststellungsklage gegen den Ticketdienstleister eventim anmelden.
- Klage im Dezember 2022 eingereicht: vzbv klagt wegen unvollständigen Gebührenerstattungen bei abgesagten Veranstaltungen.
- Ziel ist Rückerstattung: Aus vzbv-Sicht sollen Verbraucher:innen den gesamten Ticketpreis zurückerhalten.
Verbraucher:innen können sich ab sofort zur Musterfeststellungsklage gegen den Ticketvertreiber eventim anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klage am 7. Dezember 2022 beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht, da eventim nach abgesagten Veranstaltungen häufig nicht den vollständigen Ticketpreis zurückzahlt. Nach einem Verbraucheraufruf meldeten sich innerhalb weniger Wochen über 3.000 Betroffene beim vzbv.
„Wer Tickets für Freizeitveranstaltungen online buchen will, kommt an eventim kaum vorbei”, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. In den letzten Jahren wurden unzählige Veranstaltungen abgesagt. Den vollständigen Ticketpreis hat eventim dann oft nicht zurückgezahlt. Nach Ansicht des vzbv haben Verbraucher:innen darauf aber einen Anspruch. „Selbst wenn eventim in jedem Einzelfall nur einige Euro einbehält, ergibt das unter dem Strich eine enorme Gesamtsumme. Marktmacht darf nicht dazu führen, dass ein Unternehmen eine rechtswidrige Praxis durchdrückt.“
Das Bayerische Oberste Landesgericht soll feststellen, dass eventim einzelne Preisbestandteile zu Unrecht einbehält, zum Beispiel eine Buchungsgebühr. Die Kosten für Ticketversand und -versicherung schließt die vzbv-Klage nicht ein.
Haben sich zwei Monate nach der Registereröffnung mindestens 50 Verbraucher:innen im Klageregister angemeldet, geht das Verfahren vor Gericht weiter. Mithilfe des Klage-Checks finden Betroffene heraus, ob ihr Fall zur Klage passt und erhalten weitere Hinweise sowie einen Mustertext für die Anmeldung. Mit einem News-Alert informiert der vzbv per E-Mail über Termine und Aktuelles zum Verfahren.
Weitere Informationen gibt es auf www.sammelklagen.de/eventim.