- Verbraucher müssen oft zu hohe Gebühren zahlen, wenn sie ein Immobiliendarlehen vorzeitig ablösen.
- Justiz- und Finanzministerium stellen nun Bericht zur Vorfälligkeitsentschädigung vor, leiten jedoch keine Handlungsempfehlungen ab.
- vzbv fordert transparente und nachvollziehbare Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Am 5. November 2018 haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesfinanzministerium (BMF) den Bericht ihrer Arbeitsgruppe Vorfälligkeitsentschädigung vorgestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass die beiden Ministerien keine Handlungsempfehlungen entwickelt haben. Eine Neuregelung bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sei jedoch überfällig.
„Die Kreditwirtschaft nutzt die Vorfälligkeitsentschädigung als Lizenz zur Abzocke. Damit muss endlich Schluss sein“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.
Verbraucher dürfen nicht bestraft werden
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Immobilie vorzeitig verkaufen müssen, dürfen sie ihren Kredit früher zurückzuzahlen. Nach den Regelungen der neuen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie dürfen Banken und Sparkassen dabei nicht mehr abrechnen, als tatsächlich an Kosten aus der vorzeitigen Rückzahlung anfällt. „Verbraucher zahlen vorzeitig zurück, weil sie umziehen müssen. Sie dürfen dafür keinesfalls finanziell bestraft werden. Das verbietet wortwörtlich auch die Richtlinie“, so Mohn.
Neuregelung dringend nötig
Der Vorfälligkeitsbericht der Bundesregierung belegt jedoch nun, dass es momentan weder ein transparentes, noch ein zweifelsfrei zulässiges Abrechnungsverfahren zur Vorfälligkeitsentschädigung gibt. Zahlreiche offene Streitfragen in Bezug auf die bisherige Praxis der Kreditwirtschaft wurden im Bericht durch die beteiligten Experten identifiziert. Im Bericht ist auch ein neues Berechnungsverfahren enthalten, das dafür sorgen würde, dass Verbraucher keine überhöhten Abrechnungen mehr erhalten. Das Verbraucherschutzministerium greift dies aber nicht auf. „Die Vorgaben des neuen EU-Rechts werden bis heute nicht erreicht. Das ist unhaltbar, schädigt Verbraucher und begünstigt die Interessen von Banken und Sparkassen“, so Mohn. „Es ist inakzeptabel, dass das BMJV und das beteiligte BMF nur den Status Quo feststellen.“ Eine Reform der Vorfälligkeitsentschädigung und ein konkreter Gesetzesvorschlag seien dringend erforderlich.