- BGH-Entscheidung: Sparkassen haben bei Prämiensparverträgen häufig Zinsen falsch berechnet.
- Verbraucher:innen können Nachzahlung verlangen – Ende 2021 droht Verjährung.
- Verbraucher:innen können durch Beteiligung an einer Musterfeststellungsklage die Verjährung hemmen.
Sparkassen-Kund:innen mit Prämiensparverträgen können nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erhebliche Nachzahlungsansprüche zustehen. Um die Verjährung dieser Ansprüche zu verhindern, prüft der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Erhebung weiterer Musterfeststellungsklagen. Dafür werden Kund:innen der Sparkassen Märkisch-Oderland und Mansfeld-Südharz sowie der Kreissparkasse Stendal gesucht, deren Prämiensparverträge im Jahr 2018 endeten.
„Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass die Sparkasse Leipzig die Zinsen nicht einseitig verändern darf. Aufgrund dieses Urteils können auch Kundinnen und Kunden anderer Sparkassen erhebliche Nachzahlungen verlangen. Häufig geht es dabei um mehrere tausend Euro“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Viele Sparkassen haben in den vergangenen Jahren massenhaft Prämiensparverträge gekündigt. Bei Verträgen, die im Jahr 2018 endeten, droht mit Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Nachzahlungsansprüche.“
vzbv prüft weitere Musterfeststellungsklagen
Der vzbv prüft Musterfeststellungsklagen gegen weitere Sparkassen, um auch deren Kund:innen die Möglichkeit zur unkomplizierten Verjährungshemmung und zur Klärung ihrer Ansprüche zu bieten.
Dabei geht es um Kund:innen folgender Sparkassen, deren Prämiensparverträge im Jahr 2018 endeten:
- Sparkasse Märkisch-Oderland (Brandenburg)
- Sparkasse Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt)
- Kreissparkasse Stendal (Sachsen-Anhalt)
Mindestens 50 Verbraucher:innen müssen sich an der Klage beteiligen. Den Verbraucher:innen entstehen keinerlei Kosten oder sonstige Verpflichtungen. Die Kosten der Musterfeststellungsklage trägt der vzbv. Verbraucher:innen können unter sammelklagen.de/praemiensparen ihre Daten und Unterlagen übermitteln. Damit die Klage noch in diesem Jahr erhoben werden kann, sollten die Daten schnellstmöglich, spätestens bis zum 10. November 2021, übertragen werden.
Klageregister sind noch offen
Gegen einige Sparkassen laufen bereits Musterfeststellungsklagen. Sofern die Klageregister noch geöffnet sind, können Verbraucher:innen durch eine wirksame Anmeldung zum Klageregister die Verjährung hemmen. Das ist aktuell für Kund:innen folgender Sparkassen möglich:
- Saalesparkasse
- Sparkasse Nürnberg
- Stadtsparkasse München
Weitere Informationen zu den Anmeldemöglichkeiten finden Verbraucher:innen unter sammelklagen.de.
Kund:innen der Sparkassen Bautzen und Mittelsachsen können sich zudem bei der Verbraucherzentrale Sachsen melden.