Datum: 15.10.2018

Verbraucherinteressen beim Brexit wahren

EU-Binnenmarkt darf nicht ausgehöhlt werden

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Quelle: creative images_AdobeStock

  • vzbv fordert: EU-Kommission und Bundesregierung müssen Verbraucher rechtzeitig und ausreichend über sich ändernde Rechte informieren.
  • Bestehende grenzüberschreitende Verbraucherverträge müssen geschützt werden. 
  • Verbraucher profitieren von einheitlichen Regeln im EU-Binnenmarkt.

Am 17. und 18. Oktober werden die europäischen Staats- und Regierungschefs über ein Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien beraten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht sich grundsätzlich für die Einheit des EU-Binnenmarktes aus. „Seit seinem Bestehen ist der Binnenmarkt vor allem eine Erfolgsgeschichte. Er darf im Zuge der Brexit-Verhandlungen nicht ausgehöhlt werden“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Das Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union wird weitreichende Folgen haben, nicht nur für den britischen Markt und seine Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch für den Binnenmarkt und die Verbraucher in der EU. „Der EU-Binnenmarkt schafft einheitliche Regeln für alle EU-Bürger und für Unternehmen. Bislang haben Verbraucher in ihrem Alltag konkret davon profitiert“, so Müller. „Die Europäische Kommission muss sich dafür einsetzen, dass Verbraucherinteressen beim Brexit gewahrt werden.“

Der vzbv fordert:

  • Bestehende Verbraucherverträge müssen auch über die Übergangszeit hinaus ihre Gültigkeit haben. Sie müssen weiterhin dem EU-Recht unterworfen bleiben und Verbrauchern entsprechende Rechte gegenüber britischen Anbietern einräumen.
  • Verbraucher über ihre (neuen) Rechte umfassend und rechtzeitig informieren. Verbraucher müssen gut informiert und darüber aufgeklärt werden, wie die neue Rechtslage ist und welche Rechte sie künftig beispielsweise beim Onlineeinkauf bei einem britischen Anbieter haben. Hierfür müssen EU-Kommission und Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Verbraucherorganisationen Sorge tragen.
  • Verbraucherschutz als eigenständiges Kapitel festschreiben. Ein eigenständiges horizontales Kapitel zum Thema „Handel und Verbraucherschutz“ sollte übergreifende, verbraucherpolitische Schwerpunkte festlegen. Es könnte somit den Mehrwert eines künftigen EU-UK Handelsabkommens für Verbraucher verdeutlichen.
  • Die Zusammenarbeit von Regulierungsbehörden aufrechterhalten. Wo es möglich ist, sollten EU27- und britische Behörden weiterhin zum Wohle der Verbraucher zusammenarbeiten. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf den Lebensmittelmarkt gelegt werden.

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Brexit: Herausforderungen und Lösungsansätze aus Verbrauchersicht | Positionspapier des vzbv | 8. Oktober 2018

Brexit: Herausforderungen und Lösungsansätze aus Verbrauchersicht | Positionspapier des vzbv | 8. Oktober 2018

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