Der Bundestag hat ein Corona-Hilfspaket beschlossen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
„Es ist gut und immens wichtig, dass die Bundesregierung Verbraucher in existentiellen Punkten absichert: Wer durch die Krise in finanzielle Schwierigkeiten gerät, soll nicht um Wohnung, Strom, Gas und Telefon zittern müssen. Für einige Monate greift hier das neue Gesetz. Es reicht aber nicht, die Probleme aufzuschieben. Sie müssen gelöst werden. Eine Stundung allein rettet Verbraucher nicht, wenn sie dadurch einen Schuldenberg aufhäufen und nach der Krise in die Privatinsolvenz rutschen. Wie Unternehmen brauchen Verbraucher einen dauerhaft verlässlichen Pfad in eine stabile wirtschaftliche Existenz.
Und Verbraucher profitieren vom Wettbewerb. Die Pflicht zur Stundung darf nicht zu Pleiten oder Wettbewerbsverzerrungen auf Seiten der Anbieter führen, so dass am Ende der Krise nur noch die Großen überleben, von denen die Verbraucher dann abhängig sind. Auch deshalb ist wichtig, dass jetzt auch für Verbraucher ausreichend Transferleistungen geboten werden, um Mieten, Kreditraten oder Stromrechnungen bedarfsabhängig auch ganz oder teilweise zu übernehmen, die heute nicht oder nicht mehr vollständig gezahlt werden können.
Detailfragen bleiben im Gesetzesentwurf ungeklärt: Müssen Verbraucher ihren Stundungsbedarf bei allen Unternehmen einzeln nachweisen? Wie ist der Umgang mit solch sensiblen Daten sichergestellt? Wie wird verhindert, dass es nicht zu einem Scoring der Verbraucher kommt?Das Gesetz ist somit ein guter erster Schritt, dem nun zügig weitere folgen müssen.“