- vzbv fordert, das Milliardengeschäft Inkasso verbraucherfreundlicher zu regeln.
- Anbieter nutzen Notsituation von Verbrauchern aus.
- Zentrale Aufsichtsbehörde und fairer Gebührendeckel nötig.
Das geplante Gesetz gegen Inkasso-Abzocke ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzureichend. So fehlen eine zentrale Aufsichtsbehörde für die Branche sowie eine stärkere Begrenzung der häufig unverhältnismäßig hohen Gebühren, insbesondere für vollautomatisierte Standardbriefe. Das fordert der vzbv in einer heute an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelten Stellungnahme zu einem aktuellen Gesetzesentwurf.
„Inkasso-Schreiben sind ein Milliardengeschäft. Allein 2018 setzte die Branche 5,8 Milliarden Euro um. Leider nutzen zu viele Inkasso-Unternehmen die Notsituation von Verbrauchern aus, stellen überzogene Zinsen und Forderungen in Rechnung, teilweise mehrfach. Ein Ausgangsbetrag von wenigen Euro kann so schnell mal eine Gesamtforderung von mehr als einhundert Euro nach sich ziehen. Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass er dem einen Riegel vorschiebt. Der aktuelle Gesetzesentwurf leistet das noch nicht“, sagt Otmar Lell, Teamleiter Recht und Handel beim vzbv.
vzbv fordert Stufenmodell
Der vzbv fordert unter anderem, die Inkassokosten deutlich stärker zu begrenzen als geplant und schlägt dazu ein Stufenmodell vor. So sollen Gläubiger ein Inkassounternehmen erst dann beauftragen dürfen, nachdem sie selber einmal gemahnt haben. Zudem sollte für vollautomatisierte Massen-Anschreiben nicht mehr als 16,20 Euro Gebühr verlangt werden. Laut Gesetzentwurf wären für solche Schreiben immer noch 37,80 Euro bis 70,20 Euro möglich.
Zudem sollte eine zentrale Aufsichtsbehörde Rechtsverstöße aktiv aufdecken und effektiv bekämpfen. „Es gibt zwischen hochprofessionellen Inkasso-Unternehmen und oftmals verschuldeten Verbrauchern ein massives Machtungleichgewicht. Die Aufsicht über Inkassounternehmen kann nicht von Gerichten nebenbei geleistet werden, hierfür brauchen wir eine zentrale Aufsichtsbehörde auf Bundesebene“, so Lell.
Die Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf finden Sie im Downloadbereich.