- Letzte noch offene Regelungen aus dem Zahlungskontogesetz treten zum 31. Oktober 2018 in Kraft.
- Maßnahmen für Konto- und Kostenvergleich sollen mehr Transparenz schaffen.
- Der vzbv kritisiert, dass die Vergleichswebseite nicht rechtzeitig an den Start geht.
Am 31. Oktober 2018 tritt das Zahlungskontogesetz vollständig in Kraft, das auf die Europäische Zahlungskontenrichtlinie zurückgeht. Die Richtlinie hat zum Ziel, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen Kontozugang erhalten und durch bessere Kostentransparenz und schnelleren Kontowechsel mehr Preisdruck auf den Kontomarkt ausüben können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet die Maßnahmen, wie die Einführung einer Vergleichswebsite oder neue Entgeltinformationsblätter, grundsätzlich als positiv. In der Umsetzung zeigten sich jedoch einige Mängel.
Ab dem 31. Oktober müssen Kreditinstitute ihre Kunden einmal im Jahr darüber informieren, wie viel ihr Konto kostet. „Die künftigen Jahresabrechnungen sind eine gute Hilfestellung für Verbraucher. Sie erhalten damit eine vollständige Information darüber, was ihr Konto im vergangenen Jahr gekostet hat“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. Viele Kosten seien bislang in den Kontoauszügen versteckt worden und für Verbraucher schwer auffindbar.
Der Gesetzgeber hat Kontoinstitute zudem verpflichtet, Verbraucher künftig noch vor Vertragsabschluss mithilfe eines Informationsblatts über die Entgelte ihrer Kontomodelle zu informieren. Ob die Übersicht für Verbraucher leicht verständlich ist und zu mehr Vergleichbarkeit führt, müsse sich jedoch noch zeigen.
Wie viel kosten Konten?
Auch die Einführung mindestens einer kostenfrei zugänglichen Zahlungskontenvergleichswebseite soll es Verbraucher erleichtern, sich objektiv über verschiedene Modelle und ihre Kosten zu informieren. Bei den bis heute schon frei zugänglichen Vergleichsangeboten, können Verbraucher aus Sicht des vzbv nicht sicher sein, dass ihnen tatsächlich die passendsten Konten angeboten werden.
Nach jetzigem Kenntnisstand wird die Vergleichswebseite jedoch nicht rechtzeitig zum 31. Oktober 2018 an den Start gehen. „Bei Konten gibt es unzählige Kostenmodelle, der Vergleich fällt dadurch schwer. Es ist daher ärgerlich, dass die vom Gesetz vorgesehene objektive und kostenlose Vergleichswebseite nicht pünktlich zur Verfügung stehen wird“, so Mohn. Hier müsse die Bundesregierung schnellstmöglich liefern.
Basiskonto nachbessern
Bereits im Juni 2016 war das Basiskonto als ein Teil des Zahlungskontogesetzes in Deutschland eingeführt worden. „Die Einführung des Basiskontos war wichtig. Leider gibt es noch immer zu viele Institute, die das Basiskonto teurer machen, als andere eigene Kontoprodukte. Damit ist es häufig gerade für die Menschen zu teuer, die darauf angewiesen sind“, so Mohn. Dies müsse der Gesetzgeber unbedingt nachbessern.