Laut Recherchen von NDR, WDR und SZ will die Schufa ihr umstrittenes Projekt „Check Now“ mit einem Trick durchsetzen und dazu die Datenschutzbehörde „wechseln“. Statt der dem Projekt kritisch eingestellten Behörde in Bayern soll nun plötzlich Hessen zuständig sein. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
„Der Versuch der Schufa, mit einem solchen Kniff den Datenschutz auszuhebeln, ist überaus dreist. Es war schon schlimm genug, dass die Schufa eine ziemlich umfassende Datenschnüffelei über eine Tochterfirma in Bayern geplant hat. Nun, nachdem sich die Behörde dort kritisch geäußert hat, das Projekt einfach an eine andere Datenschutzbehörde weiterreichen zu wollen, setzt dem noch eins drauf. Diese Art von Rosinenpickerei ist völlig inakzeptabel und das sollte sich der hessische Datenschutzbeauftragte nicht gefallen lassen. Der Vorgang belegt aber, wie ernst es die Schufa offensichtlich mit ihren Schnüffelabsichten meint.
Gleichzeitig bedeutet das Schufa-Projekt „Check Now“ eine neue Qualität der Datenauswertung. Es geht hier nicht mehr nur um Negativmerkmale, die einen Hinweis darauf bieten können, ob Verbraucher ihre vertraglichen Pflichten nicht einhalten werden. Die Schufa will künftig Zugriff auf unsere Kontobuchungen haben - und damit Einblicke in unser Kaufverhalten, unseren Medienkonsum oder unsere Hobbies. Das führt in letzter Konsequenz zum vollkommen durchleuchteten Verbraucher und erlaubt auch Rückschlüsse auf Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen.
Die Gefahr ist, dass Verbraucher in der Folge von Versicherungen oder Telekommunikationsanbietern aussortiert werden oder einen Kredit nur unter ungünstigen Bedingungen bekommen. Um dem zu entgehen und zu einer positiveren Bewertung zu kommen, sollen Verbraucher dann womöglich weitere Daten preisgeben. Für uns Verbraucherschützer ist damit eine rote Linie überschritten.
Falls es so weit kommt, wird der vzbv genau prüfen, ob die Schufa die Einwilligung zu einer solchen Datenauswertung von den Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtswirksam einholt. Häufig mangelt es hier an Transparenz, die aber erforderlich ist, damit die Betroffenen wirklich wissen, welche Daten zu welchem Zweck wie lange verarbeitet werden.“