- vzbv klagt gegen Preiserhöhungen der Energieanbieter primastrom und voxenergie. Betroffene Verbraucher:innen können mitmachen.
- Die kostenlose Anmeldung zu den Klagen ist ab sofort beim Bundesamt für Justiz möglich.
- Bei Erfolg der Klagen steht fest, dass teilnehmende Verbraucher:innen Anspruch auf Abrechnung zu den ursprünglich vereinbarten Preisen haben. Auch Schadensersatz kommt in Betracht.
Kund:innen von primastrom und voxenergie, die in den vergangenen Monaten Preiserhöhungen erhalten haben, können jetzt an den Musterfeststellungsklagen gegen die Energieanbieter teilnehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klagen eingereicht, um vom Berliner Kammergericht feststellen zu lassen, dass die Preiserhöhungen nicht zulässig sind und die Unternehmen ihre Preisgarantien für Strom und Gas einhalten müssen – auch in der aktuellen Energiekrise.
„Wer von primastrom oder voxenergie eine Preiserhöhung erhalten hat, sollte diese nicht akzeptieren und kann nach Ansicht des vzbv die Energielieferung zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fordern“, sagt Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen im vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die von unberechtigten Preiserhöhungen betroffen sind, können sich an den Klagen beteiligen und so ihre Ansprüche sichern.”
Ausführliche Informationen zu den Klagen und und Hilfestellungen für die Anmeldung finden Verbraucher:innen auf sammelklagen.de. Dort hilft ein Klage-Check bei der Prüfung, ob eine Beteiligung an den Klagen möglich ist. In den FAQs werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Per News-Alert informiert der vzbv über aktuelle Entwicklungen bei den Verfahren.
Seit vergangenem Jahr haben die Anbieter primastrom und voxenergie ihre Strompreise mehr als verdreifacht. Die Gaspreise sind teilweise sogar auf das Neunfache gestiegen. Diese Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv unzulässig, da sie einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher:innen vorgenommen wurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Preisanpassungen vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde.
Bei erfolgreichem Ausgang der Klagen würde für die teilnehmenden Verbraucher:innen verbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise zahlen müssen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht, falls Verbraucher:innen aufgrund von Preiserhöhungsmitteilungen eine außerordentliche Kündigung erklärt haben. Ebenso könnten Verbraucher:innen entschädigt werden, denen primastrom oder voxenergie außerordentlich gekündigt haben, weil sie die Zahlung der erhöhten Preise verweigert haben.
Auch andere Energieanbieter fallen durch fragwürdige Preiserhöhungen auf. Betroffene können im Rahmen einer Umfrage auf sammelklagen.de ihre Erfahrungen schildern. Nach Auswertung der Beschwerden können sich daraus weitere Klagen ergeben.