Datum: 16.09.2019

Preiserhöhung unter Energie-Spartipps versteckt

Markwächter-Experten mahnen erfolgreich die enno energie GmbH ab

Anschreiben enno energie GmbH_vzbv

Quelle: vzbv

Energieversorger müssen ihre Kunden auf transparente und verständliche Weise über Preiserhöhungen informieren, so verlangt es das Energiewirtschaftsgesetz. Doch die enno energie GmbH versteckte die Mitteilung über eine erhebliche Preiserhöhung auf Seite zwei eines vermeintlich allgemeinen Schreibens zu Energiespartipps. Nach Abmahnung durch die Expertinnen und Experten des Marktwächters Energie im Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte das Unternehmen, diese irreführende Praxis künftig zu unterlassen.

„Enno energie unterstützt mit Energiespartipps!“ – mit dieser Betreffzeile begann das Schreiben des Energieversorgers. Es folgten eine Begrüßung sowie ein bunter Strauß allgemeiner Tipps zum Energiesparen im Haushalt. Erst danach folgte der Hinweis auf eine „eingeschränkte Preisgarantie mit neuen Konditionen“. Dass der neue Preis deutlich höher war als der alte, ergab sich nur aus dem Vergleich der darunter aufgeführten Alt- und Neupreise: Der Grundpreis wurde verdoppelt und der Verbrauchspreis stieg um fast 15 Prozent.

Ein betroffener Verbraucher entdeckte den versteckten Hinweis und meldete den Fall an den Marktwächter Energie. „Gerade Preiserhöhungen sind eine relevante Information, über die Kunden Bescheid wissen müssen“, sagt Marie Barz, Rechtsreferentin beim Marktwächter Energie. „Eine Preiserhöhung in einem vermeintlich allgemeinen Schreiben zu verstecken, ist nach unserer Ansicht ein besonders dreister Versuch, Verbraucher zu täuschen“.

Bei einer Erhöhung des Strom- oder Gaspreises haben Kunden grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. „Intransparente Preiserhöhungen führen vermutlich dazu, dass Verbraucher nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen“, sagt Verbraucherschützerin Barz. „Auch deshalb ist es wichtig, dass Anbieter ihre Kunden transparent informieren. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.“

Verbraucher, die unverständliche oder verwirrende Mitteilungen oder auch Abrechnungen von ihren Versorgern erhalten, können diese über das Beschwerdeformular auf www.marktwaechter.de oder über die örtlichen Verbraucherzentralen an den Marktwächter Energie melden. Damit tragen sie auch zum Schutz anderer Verbraucher vor irreführenden Praktiken einzelner Anbieter bei.

 

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525