Die Ankündigung durch Bundesarbeitsminister Heil und Bundesentwicklungsminister Müller, gemeinsam an einem Lieferkettengesetz zu arbeiten, kommentiert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):
„Viele Verbraucher wollen nachhaltig konsumieren. Produkte, die zu Hungerlöhnen hergestellt werden oder Menschenrechte mit Füßen treten, haben in unseren Geschäften nichts zu suchen. Der vzbv begrüßt deshalb, dass die Minister Heil und Minister Müller an einem Lieferkettengesetz arbeiten wollen, das endlich klare und verbindliche Regeln zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten vorsieht.
Denn Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass sie mit ihrem Einkauf nichts unterstützen, dass gegen elementare Menschenrechte verstößt. Es zeigt sich: freiwillige Absichtserklärungen der Unternehmen alleine wirken nicht. Verbraucher können sie auch nicht überprüfen. Nachhaltigkeit beginnt eben bei der Produktion und braucht Regeln. Ein Lieferkettengesetz macht nachhaltigen Konsum für Verbraucher einfacher.
Wichtig ist aber vor allem eine EU-weite Regelung. Die Bundesregierung sollte nachhaltige Lieferketten zu einem zentralen Thema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft machen. Ein Lieferkettengesetz würde für Fairness und gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt sorgen. Nachhaltige Produktion darf kein Wettbewerbsnachteil sein.“