Zu den andauernden Ressortverhandlungen über die Musterfeststellungsklage erklären der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB):
Die Große Koalition muss sich jetzt endlich auf einen Gesetzentwurf für die Musterfeststellungsklage einigen. Die Streitfrage der Klageberechtigung für Verbraucherverbände darf dabei nicht auf den Schultern der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgetragen werden.
Eine enge Beschränkung des Klagerechts auf zu wenige Verbände würde die Wirkungen der Musterfeststellungsklage entscheidend schwächen. Massenschäden gibt es in den verschiedensten Branchen – neben dem Dieselskandal sind Versicherungen und Kapitalanlagen ebenso betroffen wie Energieversorgung oder Internetwirtschaft. Auch im Bereich von Mietverhältnissen besteht das Bedürfnis nach einem effektiven kollektiven Klagerecht. Auf die Erfahrung und die Fachkompetenz entsprechender Verbraucherverbände darf bei der Musterfeststellungsklage nicht verzichtet werden. Sie kann nur ein Erfolg werden, wenn sich die Vielfalt des Verbraucheralltags auch bei der Klageberechtigung im künftigen Gesetz niederschlägt.
Mit der Musterfeststellungsklage ist kein Missbrauchsrisiko verbunden. Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, sieht der Gesetzentwurf eine Schwelle von mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die sich an der Klage beteiligen müssen. Bei mindestens 50 geschädigten Verbraucher kann von Missbrauch keine Rede sein, zumal über die Berechtigung der Klage ein deutsches Gericht entscheidet.
Der vzbv hat die wichtigsten Informationen und Forderungen zur Musterfeststellungsklage in einem zweiseitigen Faktenblatt zusammengefasst. Außerdem finden Sie unten eine Animation, die Sie unter Nennung der Quelle vzbv kostenlos redaktionell verwenden können.
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