- vzbv führt Klage gegen GASAG wegen deutlich höherer Gastarife in Grund- und Ersatzversorgung für Neukund:innen.
- Betroffene können sich jetzt kostenlos für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage registrieren.
- Im Erfolgsfalle hunderte Euro Erstattung möglich.
Das Kammergericht in Berlin hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die GASAG AG zugelassen. Betroffene Verbraucher:innen können sich jetzt beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Der vzbv hatte am 16. August 2022 Klage erhoben, weil die GASAG im Winter 2021 in der Grund- und Ersatzversorgung mit Gas teurere Tarife für Neukund:innen eingeführt hatte.
„In der Tarifpolitik der GASAG sehen wir eine Diskriminierung der Neukundinnen und Neukunden. Warum sollte ich bei demselben Anbieter in der Grundversorgung zweieinhalb Mal so viel für Gas zahlen müssen wie mein Nachbar, nur weil ich meine Wohnung einen Tag später bezogen habe als er?“, so Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv. „Mit ihrem Vorgehen hat die GASAG ein Zweiklassensystem erschaffen, das unseres Erachtens unzulässig ist."
Die GASAG beliefert alle Berliner Haushalte mit Gas, die keinen anderen Anbieter gewählt haben (Grundversorgung) oder deren gewählter Energieversorger die Belieferung eingestellt hat (Ersatzversorgung). Im Dezember 2021 führte die GASAG getrennte Tarife ein, wonach Neukund:innen über 150 Prozent mehr als Bestandskund:innen zahlten. Die Preisspaltung traf zum Beispiel auch Verbraucher:innen, die durch einen Umzug Kund:in des Grundversorgers geworden sind. Erst zum 1. Mai 2022 wurde die Tarifspaltung aufgegeben. Bis dahin zahlten Neukund:innen hunderte Euro zusätzlich – für dieselbe Leistung.
Betroffene Kund:innen können sich ab sofort kostenlos beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Sofern die Klage Erfolg hat, müssten Verbraucher:innen nur den günstigeren Bestandskundentarif zahlen. In einem Durchschnittshaushalt wären damit hunderte Euro an Erstattung möglich.
Auf der Webseite www.sammelklagen.de/gasag stehen alle Informationen zur Klage bereit. Dazu gehören ein Klage-Check und Mustertexte für die Anmeldung. Dort gibt es außerdem Antworten auf wichtige Fragen zum Ablauf von Musterfeststellungsklagen. Interessierte können sich für einen News-Alert anmelden, um automatisch über die Klage gegen die GASAG auf dem Laufenden zu bleiben.
Verbraucherfragen zum Verfahren beantwortet die Verbraucherzentrale Berlin am Infotelefon zum Ortstarif unter 030 21485-190 (mittwochs und donnerstags von 10.00 bis 14.00 Uhr).
Die Energiepreiskrise belastet Verbraucher:innen auf vielfältige Weise schwer. Die Verbraucherzentralen der Länder bieten Verbraucher:innen individuelle Hilfe und Hinweise. Informationen gibt es hier. Tipps zum Energiesparen gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.