Datum: 28.05.2019

Marktwächter warnen vor unseriösen Aktienangeboten

Solide Namen, fragwürdige Methoden: Dubiose Aktienhändler gehen auf Kundenfang. Verbraucher haben nach der Überweisung keinen Zugriff auf Aktien und Depots.

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Quelle: Romolo Tavani / 123rf

Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen warnen vor unerwünschten Werbeanrufen, bei denen Verbraucher Wertpapiere kaufen sollen. Verbraucher berichten, dass ihnen unter anderem Aktien von Lufthansa, Siemens, Tesla oder Amazon zum Kauf angeboten wurden, die sie nach Zahlung nicht erhielten.

„Mit den bekannten Unternehmensnamen werben diese Anbieter um das Vertrauen der Verbraucher“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Grauer Kapitalmarkt beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen. „Sie täuschten den Aktienhandel aber offensichtlich nur vor und haben die Verbraucher schlicht um ihr Geld betrogen.“

Vorgetäuschte Käufe, falsche Depots

In den vorliegenden Fällen aus dem Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen sollten Verbraucher meist Geld auf ein Konto im Ausland überweisen. Dafür wollte man ein Depot für sie anlegen und die gewünschten Aktien kaufen. Verbraucher berichten, dass nach Zahlung in ihrem Online-Depot aber keine entsprechenden Aktien auftauchten und der geforderte Übertrag auf ein bestehendes anderes Depot nie erfolgte.

Anbieter tauchten in Folge schlichtweg ab: Die Internetseite und das Depot konnte man nicht mehr aufrufen, auch sonst hatten Verbraucher keine Möglichkeit mehr, Kontakt aufzunehmen.

„Diese Maschen sind uns bekannt. Ob vielversprechender Handel mit Kryptowährungen, binären Optionen oder Fremdwährungen – es gibt Anbieter, die – wenn das Geld erst einmal überwiesen ist – nicht mehr zu erreichen sind. Sitzen Anbieter im Ausland, ist es sowieso schwer, seine Rechte durchzusetzen. Vor einem Kauf sollte man deshalb in jedem Fall die Seriosität des Anbieters überprüfen und sich keinesfalls unter Zeitdruck setzen lassen“, warnt Brandes. Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden und die Europäische Aufsichtsbehörde ESMA warnen auf ihren Internetseiten vor Anbietern, die bereits auffällig wurden. Verbraucher können sich so auch bei der Aufsicht des Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat, informieren

 


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