Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag das Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), bewertet die Gesetzesänderung kritisch:
„Die jüngsten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes greifen aus Verbrauchersicht viel zu kurz. Zwar soll die Bundesnetzagentur ein einheitliches Verfahren zum besseren Schutz gegen Abo-Fallen, also gegen unberechtigte Rechnungsposten von Drittanbietern auf der Handyrechnung, aufsetzen. Die vom vzbv und Bundesrat geforderte voreingestellte Drittanbietersperre wird jedoch nicht eingeführt.
Leider werden sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin darüber ärgern müssen, dass sie viel langsamer surfen, als in ihren Verträgen versprochen. Der Entwurf der Bundesnetzagentur zu Abweichungen bei der Surfgeschwindigkeit ändert daran vorerst nicht viel und bleibt ein Tropfen auf dem heißen Stein. Verbraucher haben noch immer keine Rechtssicherheit, unkompliziert ihren Tarif zu mindern oder anzupassen, wenn sich Anbieter nicht an ihre vertraglichen zugesicherten Bandbreiten halten.“
Klaus Müller, Vorstand des vzbv