- Gericht empfiehlt Vergleichsverhandlungen.
- Fragen zu den Berechnungen der Zinsen bleiben offen.
- Keine Teilnahme an den Klagen mehr möglich.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute in den mündlichen Verhandlungen zu falsch berechneten Zinsen bei Prämiensparverträgen der Stadtsparkasse München und der Sparkasse Nürnberg noch kein Urteil gesprochen. Die Richter:innen planen ein Sachverständigen-Gutachten einzuholen. Sie legen den beiden Sparkassen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Vergleichsverhandlungen nahe. An beiden Klagen haben sich zum gestrigen Registerschluss jeweils mehr als 3.000 Verbraucher:innen beteiligt.
„Das Bayerische Oberste teilt die Ansicht des vzbv, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Nachberechnungen zustehen“, sagt Sebastian Reiling, Referent beim vzbv. „Beide Sparkassen haben ihren Kundinnen und Kunden nach unserer Auffassung jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Das muss jetzt ein Ende haben und endlich korrigiert werden.“
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute im Zinsstreit zwischen dem vzbv und der Stadtsparkasse München und der Sparkasse Nürnberg noch kein Urteil gesprochen. Betroffene Sparer:innen brauchen weiterhin Geduld. Einer der noch offenen Punkte ist der konkrete Referenzzins, an dem sich die Sparkassen orientieren müssen. Dazu sollen Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden. „Die Aussagen des Gerichts sind ein erster Fingerzeig. Im nächsten Schritt beauftragt das Gericht ein Gutachten zum Referenzzins. Mit Hilfe des Referenzzinses kann die konkrete Höhe der Zinsnachzahlungen im Einzelfall berechnet werden“, so Reiling.
Schwer nachvollziehbar ist, dass das Münchner Gericht nach seiner vorläufigen Einschätzung hinsichtlich des Abstandes zwischen dem Referenzzins und dem Vertragszins von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) abweichen will. Falls das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner endgültigen Entscheidung an diesem Punkt festhält, würden sich Nachzahlungen erheblich reduzieren. Deswegen wird der vzbv in diesem Fall Rechtsmittel einlegen. Der BGH hat die Frage des Zinsabstandes erst im Oktober 2021 zu Gunsten der Verbraucher:innen entschieden.
Positiv ist, dass das Bayerische Oberste Landesgericht die Auffassung des vzbv bestätigt, wonach die Zinsansprüche frühestens drei Jahre nach Ende des Vertrages verjähren. Betroffene werden deswegen etwaige Nachzahlungen für die gesamte Vertragsdauer beanspruchen können.
Die Richter:innen legten den Sparkassen und dem vzbv dringend nahe, im Interesse aller Beteiligten Vergleichsverhandlungen aufzunehmen. Der vzbv hat heute in der Verhandlung erklärt, dass er zu Vergleichsverhandlungen bereit sei.
„Der vzbv ist offen für Vergleichsverhandlungen“, sagt Reiling. „Allerdings müssen die Sparkassen jetzt auch mit einem seriösen Angebot vorlegen. Sie haben den Sparern und Sparerinnen jahrzehntelang zu wenig Zinsen gezahlt und bislang kein Entgegenkommen gezeigt. Das muss jetzt ein Ende haben.“
Betroffene Verbraucher:innen können sich nicht mehr zu den Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Nürnberg und München anmelden. Die Rücknahme einer Anmeldung ist bis zum Ende des heutigen Tages (13.05.) möglich, und müsste gegenüber dem Bundesamt für Justiz erklärt werden.
Fragen zu dem Klageverfahren beantwortet die Verbraucherzentrale Bayern an ihrem Infotelefon zum Ortstarif. Zu erreichen ist dieses dienstags von 9 bis 12 Uhr unter (089) 55 27 94 200.
Die Verfahren gegen die Stadtsparkasse München und die Sparkasse Nürnberg führt die Kanzlei Rotter (München) für den vzbv.
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