- Klageregister für Klage gegen SuperFit Sportstudios eröffnet.
- Kostenfreie Anmeldung auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz ab sofort möglich.
- SuperFit Sportstudios verlangten trotz pandemiebedingter Schließung von mehr als neun Monaten Mitgliedsbeiträge.
Das Kammergericht Berlin hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die SuperFit Sportstudios der EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH zugelassen. Betroffene können sich ab sofort beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Nur Angemeldete nehmen an der Musterfeststellungsklage teil. Der Anbieter der SuperFit Sportstudios schloss seine Fitness-Studios in Berlin und Potsdam während der Corona-Zeit in den Jahren 2020 und 2021 für insgesamt neun Monate und verlangte weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen.
„Trotz neunmonatiger Schließung mussten Verbraucherinnen und Verbraucher teils Mitgliedsbeiträge von bis zu 29,90 Euro zahlen“, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Jetzt wo das Register eröffnet ist, können sie sich der Musterfeststellungklage anschließen und klären lassen, ob sie Erstattungsansprüche haben oder die Zahlung verweigern konnten.“
Mitglieder der SuperFit Sportstudios, die trotz der Schließungen zur Beitragszahlung aufgefordert wurden, können sich an der Musterfeststellungs-klage beteiligen. Für die Fragen rund um das Thema der Musterfeststellungsklage gegen die EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH, hat die Verbraucherzentrale Berlin ein Infotelefon eingerichtet. Mittwochs von 10:00 – 14:00 Uhr sowie donnerstags von 13:00 – 17:00 Uhr können sich Verbraucher:innen unter 030 214 85-190 zum Ortstarif informieren.
„Ob ihr Fall zur Musterfeststellungsklage passt, finden Verbraucher:innen online mit unserem Klage-Check heraus. Dabei gibt es auch weitere Tipps zur Anmeldung. Das alles ist auf sammelklagen.de zu finden“, so Sebastian Reiling, Referent beim vzbv.
In zwei Monaten prüft das Kammergericht Berlin, ob sich mindestens 50 Verbraucher:innen der Klage angeschlossen haben. Dann läuft das Verfahren weiter. Die Anmeldung ist bis zum Ablauf des Vortages der mündlichen Verhandlung möglich, die Abmeldung bis zum Ablauf des Tages der mündlichen Verhandlung selbst. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Berlin informieren über den Termin zur mündlichen Verhandlung und weitere wichtige Neuigkeiten in einem News-Alert.
Verbraucher:innen, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen. Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale.de/beratung. Beschwerden können über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen abgegeben werden.
Service für Betroffene
Alle weiteren Informationen zur Klage sind unter
oder unter
zu finden. Auf den Webseiten gibt es auch Antworten auf häufig gestellte Fragen, sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren.