- Klageregister für Klage gegen EOS Investment GmbH eröffnet.
- Verbraucher:innen können sich jetzt kostenfrei auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz anmelden.
- Tochterunternehmen der Otto-Group verursacht nach Ansicht des vzbv künstlich hohe Inkassokosten von mindestens 70,20 Euro pro Fall.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die EOS Investment GmbH zugelassen. Betroffene können sich ab sofort beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Nur Angemeldete nehmen an der Musterfeststellungsklage teil. Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen und beauftragt die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) das Geld einzutreiben. Beide Firmen gehören zur Otto-Group. Durch die Beauftragung des Schwesterunternehmens verursacht die Beklagte aus Sicht des vzbv in rechtswidriger Weise künstlich hohe Kosten.
„Die Registereröffnung ist der nächste Schritt, um der Vetternwirtschaft der EOS-Gruppe entgegenzutreten. Ab sofort ist für Verbraucher:innen der Weg frei, sich der Musterfeststellungklage anzuschließen. Jetzt können Verbraucher:innen ihrerseits die Geldeintreiber des Otto-Konzerns zur Kasse bitten“, sagt Klaus Müller, vzbv-Vorstand. „Hinter der EOS Investment GmbH steckt die EOS-Gruppe, die Teil der Otto-Group ist und zu den größten Inkassoanbietern Deutschlands gehört.“
Wenn die EOS Investment GmbH selbst die Forderungsschreiben verschicken würde, könnte das Unternehmen nur Mahnkosten von wenigen Euro geltend machen. Nach Auffassung des vzbv führt die Beauftragung des Schwesterunternehmens EOS DID dazu, dass Verbraucher:innen Inkassokosten von mindestens 70,20 Euro oder sogar mehrere hundert Euro zahlen müssen. Dieses Vorgehen ist aus Sicht des vzbv rechtswidrig.
Mit der Klage wendet sich der vzbv ausschließlich gegen die Inkassokosten, die EOS Investment für die Beauftragung von EOS DID in Rechnung stellt. Alle Informationen zur Klage gegen die EOS Investment GmbH sind auf www.musterfeststellungsklagen.de/eos zusammengefasst. Dort gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verfahren und zur Anmeldung beim Register. Zu Sonderfragen, etwa bei Erhalt eines Vollstreckungsbescheids oder einem Schuldanerkenntnis, informiert der vzbv in einem FAQ unter www.musterfeststellungsklagen.de/eos/faq. Ob der einzelne Fall zur Musterfeststellungsklage passt, können Verbraucher:innen mit dem Klage-Check des vzbv herausfinden.
In zwei Monaten prüft das Oberlandesgericht, ob sich 50 Verbraucher:innen angeschlossen haben. Dann geht es mit dem Verfahren weiter. Die Anmeldung ist bis zum Ablauf des Vortages der mündlichen Verhandlung möglich, die Abmeldung bis zum Ablauf des Tages der mündlichen Verhandlung selbst. Der vzbv informiert über den Termin zur mündlichen Verhandlung in seinem News-Alert.
Aufruf: Betroffene können Erfahrungen in der Corona-Krise melden
Um Betrug, Abzocke und Missbrauch von Verbraucher:innen in der Corona-Krise weiter zu verfolgen, benötigen die Verbraucherschützer die Hinweise und Beschwerden von Betroffenen. Diese können ihre Erfahrungen direkt online unter www.verbraucherzentrale.de/beschwerde melden.
Verbraucher:innen, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung.
Verbraucherzentralen helfen weiter
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung. Beschwerden können sie über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen abgeben.