- Das Projekt Lebensmittelklarheit hat in einem Marktcheck die Kennzeichnung und Aufmachung von Speiseeis untersucht.
- Viele Produkte entsprechen aus Sicht von Lebensmittelklarheit zwar den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs, sind aber dennoch nicht verbraucherfreundlich gekennzeichnet.
- Der vzbv fordert, dass prominent hervorgehobene Zutaten immer mit Mengenangaben versehen werden.
Leckere Schokolade, saftige Erdbeeren, hübsche Vanilleblüten: Die Abbildungen auf Speiseeis-Verpackungen machen Appetit. Doch nicht immer erfüllt das Eis die Erwartungen. Dies zeigt ein Marktcheck von Lebensmittelklarheit, einem Projekt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentralen. Es mangelt an transparenten Informationen zu Zutaten und Zutatenmengen, die helfen Qualitätsunterschiede auszumachen.
„Im Eisregal fehlt es nicht an schönen Bildern und Worten, aber regelmäßig an einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung. Ist beim Schokoladeneis Schokolade in der Eismasse? Welche Menge Erdbeeren ist im Erdbeereis? Antworten auf solche Fragen zu finden, darf nicht zum Suchspiel für Verbraucher werden“, sagt Stephanie Wetzel, Projektkoordinatorin von Lebensmittelklarheit.
Leitlinien für die Kennzeichnung, Aufmachung und Zusammensetzung von Speiseeis finden sich in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs. Diese sind nicht rechtsverbindlich, aber eine wichtige Orientierung für Hersteller, Handel und die Lebensmittelüberwachung. Die aktuellen Leitsätze für Speiseeis wurden im November 2016 veröffentlicht. Ob sich die Hersteller an diese halten, hat Lebensmittelklarheit anhand der Sorten Erdbeer-, Schokoladen- und Vanilleeis überprüft und Aufmachung, Kennzeichnung und Zutatenliste unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist unbefriedigend: Zwar entsprechen die meisten untersuchten Produkte den Leitsätzen, verbraucherfreundlich ist die Kennzeichnung jedoch vielfach nicht.
Erdbeereis nicht gleich Erdbeereis
Erdbeereis, Fruchteiscreme Erdbeere, Eis mit Erdbeergeschmack – schon die Namensvielfalt zeigt: Erdbeereis ist nicht gleich Erdbeereis. Sechs der acht untersuchten Sorten waren nach Auffassung von Lebensmittelklarheit leitsatzkonform. Doch nur die Hälfte der untersuchten Produkte wies den Erdbeeranteil klar aus. Wo der Erdbeeranteil erkennbar war, lag er zwischen zehn und 36 Prozent – und das bei ähnlicher Aufmachung der Verpackung. „Fehlende oder versteckte Mengenangaben machen es für Verbraucher schwer, Qualitätsunterschiede schnell zu erkennen. Das sollte aber das Ziel jeder guten Verpackung sein“, so Stephanie Wetzel.
Kakao statt Schokolade
Lebensmittelklarheit untersuchte zudem sechs Schokoladeneissorten ohne Schokostückchen. Drei davon enthielten lediglich Kakao in der Eismasse, obwohl Schokolade auf der Verpackung abgebildet war. Elf geprüfte Eissorten mit Schokostückchen enthielten zwar Schokolade, bei der Mehrzahl war aber nicht ersichtlich, ob diese auch in der Eismasse steckte. Das ist nach Auffassung von Lebensmittelklarheit zwar leitsatzkonform, aus Verbrauchersicht aber nicht transparent.
Beim Bourbon-Vanilleeis erfüllten nur sieben von 19 untersuchten Sorten für das Projekt erkennbar die Leitsätze, wonach Bourbon-Vanilleeis ausschließlich Bourbon-Vanille enthalten soll. Ein Produkt entsprach nicht den Leitsätzen und enthielt zusätzlich „natürliches Vanillearoma“. Bei elf Produkten war die Kennzeichnung nicht eindeutig.
Leitsätze präzisieren
Zutaten, die auf der Verpackung hervorgehoben werden, sollen aus Sicht des vzbv in der entsprechenden Qualität enthalten sein. So suggerierten Bilder von Schokolade neben einem Schokoladeneis Verbrauchern Schokolade oder Schokoladenbestandteile in der Eismasse. Ist dann nur Kakaopulver enthalten, könnten sich Verbraucher getäuscht fühlen. Hier fordert der vzbv, dass die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs präzisiert werden und die Verbrauchererwartung berücksichtigen.
Der vzbv fordert zudem die Anbieter auf, die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs immer zu beachten. Nur dann könnten Bezeichnungen wie „Bourbon-Vanilleeis“ oder „Erdbeerfruchteis“ eine verlässliche Orientierung bieten. Zudem sollten Hersteller wertgebende Zutaten klar benennen und auch angeben, in welcher Menge diese Zutaten enthalten sind – selbst wenn dies keine Pflicht ist. Eine Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit hatte im vergangenen Jahr ergeben, dass sich die meisten Verbraucher eine transparente Produktaufmachung mit eindeutigen Hinweisen in Bezug auf Zutatenmengen wünschen.
Zum Projekt Lebensmittelklarheit
Das Verbraucherportal www.lebensmittelklarheit.de ging am 20. Juli 2011 online. Verbraucher können Lebensmittelklarheit.de Produkte melden, deren Kennzeichnung oder Aufmachung sie als missverständlich oder täuschend ansehen.
Das Projekt Lebensmittelklarheit ist ein Projekt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Es wird gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hessen und weiteren Verbraucherzentralen umgesetzt.
Das Projekt wird finanziell gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.