- EU will Kriterien für Reparierbarkeit für Kühlschränke, Waschmaschinen und Co. festlegen.
- EU-Ökodesignrichtlinie kann Umwelt und Verbraucher entlasten.
- vzbv veröffentlicht Faktenblatt zum Thema Ökodesign.
Die EU-Kommission hat neue Ökodesign-Regelungen für Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und elektronische Displays vorgestellt. Es wird erstmals neben der Energieeffizienz auch der Ressourcenschutz eine Rolle spielen. Daher werden Vorgaben zur Reparierfähigkeit der Geräte gemacht. Das sind wegweisende Weichenstellungen, die einen Ausstieg aus der Wegwerfgesellschaft vorbereiten können. Die Abstimmung auf Ebene des Ministerrats für Kühlschränke fand bereits statt. Für Displays ist sie in der Woche vor Weihnachten, für Geschirrspüler und Waschmaschinen im Januar angesetzt.
„Für Kühlschränke, Waschmaschinen und Co. müssen verbindliche Kriterien festlegt werden, die deren Reparierfähigkeit verbessern, dadurch soll die Lebensdauer der Geräte erhöht werden. Neben Energie werden damit auch Ressourcen gespart. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel der Verbraucher. Jeder möchte kostenintensive Produkte möglichst lange nutzen. Der Ball liegt jetzt bei den EU-Mitgliedstaaten. Sie müssen Maßstäbe beim Ressourcenschutz setzen und die Öko-Designrichtlinie erweitern“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Verbraucher wünschen sich längere Haltbarkeit
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen das: Kurz nach Ende der Gewährleistungsfrist gehen Waschmaschine, Geschirrspüler & Co. kaputt. 85 Prozent der Verbraucher wünschen sich daher Vorgaben für eine längere Lebensdauer der Produkte. Das zeigt eine Umfrage von Emnid im Auftrag des vzbv. Hier muss die EU Rahmenbedingungen schaffen.
77 Prozent der Verbraucher wünschen sich, ihre Produkte reparieren zu können statt neue kaufen zu müssen. Reparaturkosten sind allerdings häufig zu hoch. Ersatzteile sind nur schwer zu bekommen, weil Hersteller sie nicht zur Verfügung stellen. Das liegt auch daran, dass die Reparaturfähigkeit von Produkten bisher gesetzlich nicht geregelt ist. Hersteller von Elektronikgeräten sind nicht verpflichtet Ersatzteile und Informationen für die Reparatur bereitzustellen. Das Resultat ist eine Wegwerfkultur, die Ressourcen verschwendet und das Klima schädigt. Verbraucher haben zu wenig Wahlfreiheit und sind den Herstellern zu häufig ausgeliefert.
Im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie soll das jetzt geändert werden. Bei den ersten Geräten sollen die Verordnungen auch Kriterien und Vorgaben für die Reparierfähigkeit enthalten. So müssen z.B. Ersatzteile für Kühlschränke mehrere Jahre zur Verfügung stehen Zu diesen ersten Geräten gehören neben Kühlschränken auch Waschmaschinen, Leuchtmittel, Displays und Geschirrspüler.
Richtlinie muss alle relevanten Produkte berücksichtigen
Der vzbv fordert, dass über das EU-Ökodesign alle relevanten Produktgruppen abgedeckt werden: Geräte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sind ressourcenintensiv in der Herstellung, haben aber oft nur eine begrenzte Lebens- und Nutzungsdauer. Produkte, deren Wertschöpfungskette in einem solchen Missverhältnis steht, müssen durch das EU-Ökodesign vorranging verbessert werden. Dazu gehören insbesondere Smartphones, Tablets und Computer.
Zudem müssen Standards für nachhaltige Software etabliert werden. Computer, Tablets und Co. sind ohne ein funktionsfähiges oder nur eingeschränkt laufendes Betriebssystem nicht mehr nutzbar. Außerdem beeinflusst die eingesetzte Software den Energieverbrauch von Geräten. Deshalb muss für einzelne Produktgruppen festgelegt werden, wie lange Sicherheits- und Softwareupdates zur Verfügung stehen müssen.
EU-Ökodesign muss auch für Produkte eingeführt werden, die keine Energie verbrauchen. Produkte sollten generell haltbar, reparierbar und recyclingfähig sein, daher muss die EU-Kommission dringend prüfen, für welche weiteren Produktkategorien Vorgaben für den Ressourcenschutz eingeführt werden können, zum Beispiel Büro-Haushaltsmöbel, Schuhe oder Freizeitartikel.