Wenn Mieter die Aufstellung ihrer jährlichen Heizkosten erhalten, nehmen sie eigentlich an, dass diese nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften korrekt erstellt worden sind. Doch davon kann man vermutlich nur bei jeder dritten Abrechnung ausgehen – das zeigt sich in der aktuellen Untersuchung des Marktwächters Energie.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 1.046 von Verbrauchern eingereichte Heizkostenabrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 geprüft. Dabei fanden die Marktwächter-Experten heraus, dass etwa zwei Drittel aller untersuchten Heizkostenabrechnungen fehlerhaft bzw. klärungsbedürftig sind. Zu sehr ähnlichen Ergebnissen kam bereits eine vergleichbare Studie im Jahr 2010.
Eine exemplarische Untersuchung von weiteren 329 Abrechnungen, die der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern seit 2014 bis 2017 vorlagen, ergab, dass dort mehr als die Hälfte der vorliegenden Heizkostenabrechnungen fehlerhaft bzw. klärungsbedürftig waren.
„Das Ergebnis ist alarmierend“, sagt Hans Weinreuter, Experte des Marktwächters Energie bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die gesetzlichen Regelungen sollen dafür sorgen, dass Mieter ihren tatsächlichen Energiekonsum nachvollziehen können und somit zum sparsamen Verbrauch angeregt werden. Wenn diese aber nicht konsequent umgesetzt werden, weil etwa Vermieter die Gesamtkosten einfach pauschal nach Wohnfläche verteilen, dann wird damit die Akzeptanz der verbrauchsabhängigen Messung und Abrechnung in der Bevölkerung gefährdet.“
Die Verbraucherschützer schlagen unter anderem vor, dass die Bundesregierung zusammen mit den Mieter- und Vermieterorganisationen Qualitätsstandards für die Erstellung von Heizkostenabrechnungen festlegen. Auch sollten Messdienstunternehmen darauf verpflichten werden, Eigentümer auf offensichtliche Fehler und fehlende Plausibilität der Daten hinzuweisen.
Verbraucher, die unsicher sind, ob ihre Abrechnung korrekt erstellt worden ist, können diese bei unabhängigen Organisationen wie dem Deutschen Mieterbund oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen überprüfen lassen. Der Marktwächter Energie stellt als erste Orientierungshilfe hier eine entsprechende Checkliste zum Download zur Verfügung.