Datum: 10.12.2019

Gothaer räumt Rechtsverstoß ein

Lebensversicherer verweigerte Verbraucher Auskunft über eingezahlte Beiträge

unterlassungserklaerung-gothaer-pressemeldung

Quelle: dphiman / 123rf

Die Gothaer Lebensversicherung AG hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, geltendes Auskunftsrecht ihrer Kunden nicht mehr zu ignorieren. Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hamburg hatten den Versicherer zuvor wegen Irreführung abgemahnt. Ausgangspunkt war der Fall eines Verbrauchers aus Nordrhein-Westfalen, der die Gothaer um eine Aufstellung aller von ihm gezahlten Beiträge für seine 1999 abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung ersucht hatte. Das Unternehmen lehnte diese Forderung ab.

Die Gothaer begründete ihre Ablehnung mit dem Hinweis, dass es sich um ein reines Auskunftsbegehren handele. Sie sehe in solchen Fällen von Berechnungen ab, da eine Aufstellung aller gezahlten Beiträge zu aufwendig sei. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist diese Ablehnung eindeutig rechtswidrig. Paragraph 155 Absatz 1 Nr.5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) formuliert seit dem 1.7.2018 in so einem Fall einen eindeutigen Auskunftsanspruch des Verbrauchers. Er gilt für alle Versicherungen mit Überschussbeteiligung.

Verweigerung auf Kosten der Verbraucher

„Wir begrüßen es, dass die Gothaer ihre gesetzliche Auskunftspflicht jetzt doch anerkennt und dem geschädigten Verbraucher die gewünschten Informationen erteilt“, lobt Sandra Klug, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Trotzdem ist es bedauerlich, dass es oft erst des Drucks des Verbraucherschutzes bedarf, ehe Verbraucher wirklich zu ihrem Recht kommen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Unternehmen aus Bequemlichkeit versuchen, sich um geltendes Recht herumzudrücken. Auf Kosten der Verbraucher.“

Marktwächter-Untersuchung ebnet den Weg

Den Anstoß für eine Verschärfung der in §155 VVG formulierten Auskunftspflichten hatte eine Marktwächter-Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg im Juni 2016 gegeben. Die Verbraucherschützer hatten die Standmitteilungen zahlreicher Lebensversicherungen analysiert und dabei erhebliche Defizite in Bezug auf Transparenz, Informationsgehalt und Vergleichbarkeit aufgedeckt. 


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