Verbraucher haben kaum eine Möglichkeit, die Kosten Geschlossener Fonds zu erfassen und zu vergleichen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen in Auftrag gegeben haben. In vielen Fällen wurden auch inhaltliche Abweichungen zwischen den verpflichtenden Dokumenten zu ein und demselben Fonds festgestellt.
„Einzelne Posten werden bei den verschiedenen Fonds häufig ganz unterschiedlich berechnet. Das erschwert Verbrauchern den Vergleich“, kritisiert Wolf Brandes, Teamleiter des Marktwächter-Schwerpunkts Grauer Kapitalmarkt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wir haben aber auch innerhalb eines Fonds in den verpflichtenden Dokumenten erhebliche Abweichungen für die gleiche Position festgestellt.“
So werden zum Beispiel in 18 von 25 untersuchten Fonds die Angaben für die sogenannten Initialkosten in den analysierten Dokumenten teils mit, teils ohne Ausgabeaufschlag genannt. Auch die Berechnung dieses Aufschlags erfolgte bei den untersuchten Fonds unterschiedlich. Bei den laufenden Kosten finden sich erhebliche Abweichungen: die Unterschiede zwischen den dreiseitigen wesentlichen Anlageinformationen und dem Verkaufsprospekt betragen bis zu 3,85 Prozentpunkte. Auffällig ist auch, dass die erfolgsabhängigen Vergütungen zum Teil hoch ausfallen – bis zu 50 Prozent eines Mehrertrages.
Verbraucher können Kosten nicht vergleichen
Mit den verfügbaren Dokumenten, so das Gutachten, haben Verbraucher kaum eine Chance, die Kosten komplett zu erfassen und deren Wirkung zu verstehen. Zudem sind die Texte sprachlich schwer verständlich. Kleinanleger haben dabei oft das Nachsehen. „Aus unserer Sicht sollte es Verbrauchern anhand von standardisierten Kostendarstellungen möglich sein, Produkte vergleichen und abschätzen zu können, welcher Fonds niedrige Kosten hat“, fordert Brandes.
Die Marktwächter-Experten werden die Kosten geschlossener Fonds sowie deren Darstellung weiter beobachten. Denn seit Anfang 2018 gelten weitergehende Vorschriften zur Kostendarstellung bei Geschlossenen Fonds. Zudem müssen nun nicht nur die Anbieter, sondern auch die Vertriebe Verbraucher separat informieren. Grund dafür sind Umsetzungsregeln von MiFID II. Diese neuen Informationsblätter müssen sich auf den Anlagebetrag in Euro und Cent beziehen.
Hintergrund
Das Gutachten wurde vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen, Schwerpunkt Grauer Kapitalmarkt, in Auftrag gegeben. Untersucht wurden alle 25 inländischen geschlossenen Publikumsfonds, die von Oktober 2016 bis September 2017 aufgelegt und von der BaFin genehmigt wurden. Bewertet wurde dabei die Konsistenz und Vollständigkeit der Kostendarstellungen von inländischen geschlossenen Publikumsfonds (AIF) im Verkaufsprospekt, in den Anlagebedingungen und in den Wesentlichen Anlegerinformationen.