Die EU plant unter dem Vorsitz der kroatischen Ratspräsidentschaft eine Absenkung des Verbraucherschutzes bei Flugreisen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
„Es steht viel auf dem Spiel. Sollte die EU ihre Pläne durchsetzen und die bisherige Entschädigungsregel ab drei Stunden Verspätung aufweichen, würde das zu mehr Flugverspätungen und Frust bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen. Die auf den Flugtickets angegebenen Ankunftszeiten würden deutlich an Aussagekraft verlieren. Das kann nicht im Sinne Europas sein. Bislang galten die starken Fluggastrechte bei Verbrauchern als einer der großen Erfolge der EU.
Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, die Absenkung der Fluggastrechte zu verhindern und stattdessen diese EU-Erfolgsgeschichte weiterzuverfolgen. Der vzbv hat dazu einen 5 Punkte-Plan entwickelt. Statt umfassende Entlastungen der Fluggesellschaften bei technischen Defekten einzuführen, muss konkret und abschließend definiert werden, wann ein „außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt, um für Verbraucher Klarheit zu schaffen. Ein Aufweichen der bisherigen drei-Stunden-Verspätungsregel oder einen dreistufigen Ansatz mit 5, 9 und 12 Stunden Verzögerung je nach Entfernung lehnt der vzbv ab. Der vzbv fordert einen fairen Interessenausgleich. Deshalb sollten Verbraucher ab einer Stunde Verspätung 250 Euro erhalten, ab drei Stunden 400 Euro und ab fünf Stunden 600 Euro.“
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