Mit der ePrivacy-Verordnung will die Europäische Kommission den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern, doch seit Jahren steckt das Gesetzgebungsverfahren im EU-Rat fest. Ein kürzlich veröffentlichter Textentwurf der Deutschen Ratspräsidentschaft kann die Verhandlungen jedoch endlich weiter voranbringen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
„Die Bundesregierung hat mit ihrem aktuellen Vorschlag einen Schritt in die richtige Richtung getan. Gut ist, dass Kommunikationsanbieter auch weiterhin grundsätzlich keine Metadaten auf Basis eines berechtigten Interesses und/oder zu „kompatiblen Zwecken“ verarbeiten dürfen. Allein pseudonyme Standortdaten dürfen demnach unter Beachtung strenger Schutzvorkehrungen auch ohne Einwilligung für statistische Zählungen analysiert werden. Diese Vorschläge sind zwar im Vergleich zur derzeit geltenden Rechtslage weitreichend, stellen jedoch einen akzeptablen Kompromissvorschlag dar.
Der vzbv begrüßt außerdem, dass Unternehmen auch künftig nur dann Tracking-Cookies und andere Identifikationsmerkmale auf den Geräten der Nutzer speichern dürfen, wenn diese ihre Einwilligung erteilt haben. Allerdings wurden wichtige Regelungen nicht wiederaufgenommen, die die Hersteller von Kommunikationssoftware verpflichten würden, ihre Produkte datenschutzfreundlich zu gestalten und auszuliefern.
Insgesamt bleibt auch der von der deutschen Ratspräsidentschaft vorgelegte Textentwurf hinter der bisherigen Rechtslage sowie den Vorschlägen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments zurück. Allerdings ist klar, dass Kompromisse erforderlich sind, damit der EU-Rat endlich in die Trilog-Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlaments eintreten kann. Vor diesem Hintergrund ist der derzeitige deutsche Kompromissvorschlag tragbar und sollte von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet werden. Weitere Abschwächungen des Textes wären jedoch nicht hinnehmbar.“