Datum: 22.09.2020

Auszeichnung Verbraucherschule: Bewerbungsfrist verlängert

Schulen können sich noch bis zum 15. November bewerben

Quelle: spass - fotolia.com

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  • Mit der Auszeichnung Verbraucherschule ehrt der vzbv Schulen, die sich im Bereich Verbraucherbildung engagieren.
  • Eine Bewerbung ist bis zum 15. November 2020 möglich.
  • Alle Informationen sind auf www.verbraucherschule.de zu finden.

Allgemein- und berufsbildende Schulen können sich bis zum 15. November 2020 um die Auszeichnung Verbraucherschule des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bewerben. Die Bewerbungsfrist wurde verlängert, da das neue Schuljahr Corona-bedingt mit vielen neuen Anforderungen gestartet ist. Die diesjährige Bewerbungsrunde geht auch inhaltlich auf die besonderen Umstände ein.

„Mit dem ersten Handy und dem ersten Geld werden Kinder und Jugendliche zu einer interessanten Zielgruppe für Unternehmen. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sie auf dem Weg zu selbstbestimmten und kritischen Konsumenten unterstützen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Der vzbv zeichnet bereits zum vierten Mal Schulen aus, die Kinder und Jugendliche fit für den Verbraucheralltag machen. Schulen können sich mit Maßnahmen der Verbraucherbildung aus dem Schuljahr 2019/2020 bewerben. Es können auch Aktivitäten eingereicht werden, die wegen der Schulschließungen in diesem Jahr noch nicht vollständig umgesetzt wurden. Die Auszeichnung, die unter Schirmherrschaft von Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht steht, wird in den Kategorien Bronze, Silber und Gold vergeben.

Als Verbraucherschule bewerben

Schulen, die sich bewerben möchten, müssen sich dafür im Netzwerk Verbraucherschule unter www.verbraucherschule.de anmelden und erhalten die Bewerbungsunterlagen. Als Mitglied im Netzwerk Verbraucherschule profitieren Schulen darüber hinaus von aktuellen Informationen zur Verbraucherbildung, Online-Fortbildungen und Austausch zwischen den Schulen im Netzwerk.

Das Projekt Verbraucherschule wird gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf Beschluss des Deutschen Bundestages sowie durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz.

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Verbraucherschule werden | September 2020

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