- Der vzbv begrüßt den Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung.
- Kaufprämie für kleine und gebrauchte E-Fahrzeuge verstärken.
- Die Förderung der privaten Ladeinfrastruktur sollte nicht allein Aufgabe des Bundes sein.
Am 4. November trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und der Automobilbranche im Kanzleramt. Themen waren der Masterplan für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die Kaufprämie für Elektroautos. Der Masterplan und die Erhöhung des Umweltbonus wurden am Montag im Kabinett beschlossen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Masterplan Ladeinfrastruktur. Bei der Kaufprämie sieht der Verband jedoch noch Änderungsbedarf.
„Der Masterplan Ladeinfrastruktur ist eine gute Sache, da der Ausbau privater sowie öffentlicher Ladesäulen endlich vorangebracht wird. Dies ist wichtig, um Verbrauchern die Angst zu nehmen, auf halber Strecke ohne Versorgung dazustehen. Jedoch müssen die Automobilhersteller einen höheren Beitrag leisten und selbst mehr Ladestationen auch außerhalb der Betriebsgelände aufstellen. Die Autobauer müssen endlich liefern“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Förderung privater Ladepunkte
Die 50 Millionen Euro, die für die private Ladeinfrastruktur im Jahr 2020 vorgesehen sind, seien ein guter erster Schritt. „Der Um- und Einbau privater Lademöglichkeiten kann stark ins Geld gehen. Verbraucher brauchen aber neben finanzieller Förderung eine gute Beratung – besonders wenn ein Ladepunkt in das Energiesystem eines Hauses integriert werden soll“, fordert Klaus Müller. Der vzbv sieht die Förderung der privaten Ladeinfrastruktur nicht allein als Aufgabe des Bundes an. Da ein schneller Markthochlauf privater Ladepunkte den Autoherstellern zugutekommt, sollten diese sich an der Förderung beteiligen. Außerdem muss der Bezug von zusätzlicher - neu installierter - Erneuerbaren Energie (EE-Strom) Voraussetzung für die Gewährung der Förderung sein.
Kaufprämie – wie muss sie aussehen?
„Bei der Kaufprämie sieht der vzbv noch Nachbesserungsbedarf. Es sollten nur Elektroautos bis 40.000 Euro sowie Gebrauchtwagen gefördert werden“, so Müller. Der vzbv begrüßt eine höhere Förderung von E-Autos unter 40.000 Euro, sieht eine Förderung von teureren Elektroautos bis 65.000 Euro jedoch nicht als zielführend an. Es sollten besser kleine und klimaschonende Elektroautos gefördert werden und nicht große schwere. Außerdem sollte die Förderung jedem Verbraucher den Umstieg auf die Elektromobilität ermöglichen. Der vzbv begrüßt, dass auch eine Umweltprämie für gebrauchte Elektroautos eingeführt werden soll, diese muss aber verstärkt werden. Davon würden Gesamtgesellschaft und Klima profitieren.
Masterplan Ladeinfrastruktur
Der vzbv begrüßt die Förderung der Ladeinfrastruktur mit 3,3 Milliarden Euro sowie die Beschleunigung des Ausbaus mit der Errichtung von 50.000 Ladesäulen bis 2021. Besonders begrüßt der vzbv die Aufnahme von Verbraucherbedürfnissen und Nutzerfreundlichkeit in den Masterplan. Auch die Zusage der Automobilhersteller von 15.000 Ladepunkten ist positiv. Jedoch müssen diese auch außerhalb der Betriebsgelände errichtet werden, um für alle nutzbar zu sein.
Der vzbv begrüßt, dass ein Referentenentwurf für die Änderungen im Mietrecht sowie Wohnungseigentumsgesetz noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll und die novellierte Gebäuderichtlinie Regelungen zum Aufbau von Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität bei Neubau bzw. einer größeren Renovierung von Gebäuden vorsieht. Dies sind Grundvoraussetzungen für eine Beschleunigung des Hochlaufs der Elektromobilität.