Die Bundesregierung hat sich am vergangenen Freitag in den Verhandlungen mit den anderen Mitgliedsstaaten über die eindeutige Positionierung aus dem Koalitionsvertrag hinweggesetzt und für Upload-Filter gestimmt. Gestern erfolgte nun eine Einigung im Trilog. Dazu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands:
„Damit ist es offiziell: Um die Interessen der Nutzer ging es bei der Reform des Urheberrechts nur noch am Rande. Mögliche Verbesserungen für Urheber und Start Ups sind ebenfalls weitgehend auf der Strecke geblieben.
Man könnte meinen, es ist ein Zeichen für einen guten Kompromiss, wenn alle Seiten unzufrieden sind. Die Verhandlungsführer im Trilog haben gestern erfolgreich das Gegenteil bewiesen. Die Reform des Urheberrechts nutzt in dieser Form niemandem und schon gar nicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Die EU Abgeordneten sind jetzt in der Pflicht. Nachdem das Trilog-Ergebnis an entscheidenden Stellen hinter den Positionen des EU-Parlaments zurückbleibt, sollten sie ihre Zustimmung verweigern. Nicht nur flächendeckende Upload-Filter wären sonst die Folge. Auch die versprochenen Vorteile für die Kreativen sind stark verwässert worden.“
Hintergrund
Die im Herbst erfolgte Zustimmung im EU-Parlament wurde vor allem durch Zugeständnisse bei der Vergütung für Kreative, Autoren und Journalisten gegenüber ihren Rechteinhabern und Verlagen erlangt. Gleichzeitig sollten vor allem Start Ups von einer sehr weitgehenden Haftung ausgenommen werden. Die Mitgliedsstaaten auf der anderen Seite standen diesen Zugeständnissen sehr skeptisch gegenüber.