Datum: 03.02.2021

Reform des Urheberrechts – Nutzerrechte kommen zu kurz

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv

Portrait vzbv Vorstand Klaus-Müller, Copyright: Corinna Guthknecht

Quelle: Corinna Guthknecht - vzbv

Heute hat die Bundesregierung ihren Entwurf zur Reform des Urheberrechts verabschiedet. Dieser verschärft die Haftung von Plattformen und stärkt die Rechte von Urhebern. Eine gravierende Enttäuschung bleiben die zwingend erforderlich gewordenen Uploadfilter. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Erst versprach die große Koalition im Koalitionsvertrag keine Uploadfilter einzuführen, jetzt kommen sie doch. Die Politik hat zwar versucht, die negativen Auswirkungen von Uploadfiltern auf die Nutzerinnen und Nutzer zu begrenzen. Dass starke Nutzerrechte dafür aber das wichtigste Instrument sind, blendet die Politik dabei immer weiter aus.

Stattdessen sägt die Politik weiter an den Nutzerrechten, wie leider an der Schwächung des neuen Rechtes auf geringfügige Nutzungen von Inhalten wie etwa kurze Filmschnipsel zu erkennen ist. Der Diskussionsvorschlag des BMJV erlaubte dies ausdrücklich. Im Referentenentwurf wurde dann nur noch vermutet, dass diese Form der Nutzung erlaubt sei. Der Regierungsentwurf verschlechtert die Nutzung noch mal dramatisch: Kürzungen von 1000 auf 160 Zeichen, von 250 auf 125 Kilobyte und von 20 auf 15 Sekunden reduzieren Nutzerrechte bis in die Unkenntlichkeit.

Jetzt sind die Bundestagsabgeordneten gefragt, diese Entwicklung umzukehren und die Nutzerrechte wieder zu stärken. Sonst landet das Gesetz bald vor dem EuGH. Nutzerrechte sind kein notwendiges Übel, das „irgendwie“ abgehakt werden muss. Starke Nutzerrechte waren, sind und bleiben das wichtigste Mittel um den vorgegebenen Interessenausgleich zwischen Plattformen, Rechteinhabern und Nutzern herzustellen. Nur so kann das Gesetz europarechtskonform umgesetzt werden.“

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