Datum: 29.07.2020

Prämiensparen: Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

vzbv klagt in Zusammenarbeit mit Verbraucherzentrale Bayern

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg_vzbv unter Verwendung von grafikplusfoto - Adobe Stock

Quelle: vzbv unter Verwendung von grafikplusfoto - AdobeStock.com

  • Zweifelhafte Kündigungen und falsche Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen: vzbv reicht Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg ein.
  • Nachzahlungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern belaufen sich auf durchschnittlich 4.200 Euro.
  • Betroffene können sich der Musterfeststellungsklage anschließen, sobald das Klageregister eröffnet wurde. Verbraucherzentrale Bayern bietet Hilfestellung.

Die Sparkasse Nürnberg hat im Jahr 2019 über 20.000 langlaufende Prämiensparverträge gekündigt. Die Verträge waren ursprünglich eher niedrig verzinst, bieten aus heutiger Sicht aber aufgrund der Prämien eine attraktive Rendite. Des Weiteren hat die Sparkasse Nürnberg vielen Prämiensparern aus Sicht der Verbraucherschützer jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern heute vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (OLG) in München Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse ein. Das Gericht soll klären, ob die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss. Und es hat darüber zu entscheiden, ob die Kündigung von vielen Verträgen rechtmäßig war.

„Mit unserer Klage können sich Verbraucher nun gegen zweifelhafte Kündigungen und Zinsberechnungen der Sparkasse zur Wehr setzen“, sagt Sebastian Reiling, Rechtsreferent beim vzbv. „Eine Beteiligung ist für die Sparer kostenlos und unkompliziert möglich.“

Ansprüche liegen bei durchschnittlich 4.200 Euro

Die Verbraucherzentrale Bayern hat in ihrer Nürnberger Beratungsstelle die Fälle betroffener Kunden dokumentiert und dem vzbv zur Verfügung gestellt. „Wir wollen erreichen, dass Sparern endlich die zustehenden Zinsen ausgezahlt werden. Nach unseren Berechnungen belaufen sich die Ansprüche auf durchschnittlich 4.200 Euro pro Vertrag. Insgesamt ist das ein Schaden in Millionenhöhe zulasten der Verbraucher“, betont Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. Zudem werde den Verbrauchern durch die Kündigung die Chance auf erhebliche Prämienzahlungen für die Zukunft genommen. Nach Auffassung von vzbv und Verbraucherzentrale Bayern erfolgten viele Kündigungen zu Unrecht und sind damit unwirksam.

Teilnahme an der Musterfeststellungsklage

An der Musterfeststellungsklage können sich grundsätzlich alle Kunden der Sparkasse Nürnberg beteiligen, die dort einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Wortlauts der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen. Für Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg hat die Verbraucherzentrale ein Infotelefon eingerichtet. Von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr informieren Rechtslotsen unter (0911) 99 39 90 27 zum Ortstarif, welche Fälle grundsätzlich zur Klage passen.

Noch kein Handlungsbedarf für Verbraucher

Noch können betroffene Verbraucher nicht selbst aktiv werden, denn das Gericht muss die Klageschrift zunächst prüfen. Voraussichtlich in wenigen Wochen wird die Klage im Klageregister des Bundesamtes für Justiz öffentlich bekannt gemacht. Dann können sich Verbraucher in das Register eintragen und sich damit der Klage kostenlos anschließen. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Bayern werden über die Eröffnung des Klageregisters informieren.

Alle weiteren Informationen zur Klage sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sparkasse oder unter www.musterfeststellungsklagen.de zu finden. Auf den Webseiten gibt es auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren.

Verbraucherzentralen helfen weiter

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung. Beschwerden können sie über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen abgeben.

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