- Geplante Deckelung der EEG-Umlage führt nicht zu einer wirklichen Entlastung.
- Ab 2021 zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher durch die CO2-Bepreisung zusätzlich.
- Senkung des Strompreises würde die Kaufkraft stärken.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Handelsverband Deutschland (HDE) fordern mit Blick auf das Konjunkturpaket der Bundesregierung mutigere Entlastungen bei der EEG-Umlage als bisher vorgesehen.
„Die Richtung stimmt. Handel und Verbraucher müssen beim Strompreis entlastet werden. Das jetzt geplante Einfrieren der EEG-Umlage erzeugt aber weder einen spürbaren ökonomischen, noch einen deutlichen ökologischen Effekt“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Vorgehen sei zu mutlos, so werde lediglich ein weiterer Anstieg der Umlage verhindert. „Die privaten Verbraucher müssen beim Strompreis deutlich stärker entlastet werden, sonst zahlen sie bei der CO2-Bepreisung sogar drauf. Das wäre nicht akzeptabel“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Keine wirkliche Entlastung für Verbraucher
Die jetzt von der Bundesregierung geplante Entlastung durch eine Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2021 wird durch die Einführung des CO2-Preises mehr als aufgewogen. Die Deckelung der EEG-Umlage müsste folglich für eine echte Entlastung der Verbraucher auf niedrigerem Niveau erfolgen. Ansonsten werden Haushalte mit Gasheizung bei einem Stromverbrauch von beispielsweise 3.500 kWh pro Jahr zwar durch das Konjunkturpaket um 10,50 Euro entlastet, gleichzeitig allerdings durch die Einführung des CO2-Preises bei einem beispielhaften Gasverbrauch von 17.500 kWh mit 90 Euro zusätzlich belastet. Hinzu kämen noch entsprechende Mehrkosten für den Kraftstoffverbrauch.
Fünf Cent Strompreissenkung ergeben Ersparnis von 175 Euro im Jahr
Damit das Konjunkturpaket im Bereich Energie und Strom letztlich kein dickes Minusgeschäft für Handel und Verbraucher wird, fordern vzbv und HDE eine deutlich entschlossenere Absenkung des Strompreises. So könnte ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch bei einer Preissenkung von fünf Cent pro Kilowattstunde um rund 175 Euro im Jahr entlastet werden. Damit könnte das Konjunkturpaket auch im Bereich Energie einen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft in der Coronakrise leisten und einen Vertrauensverlust bei der Einführung der CO2-Bepreisung vermeiden.
Verbraucheraufruf zu erhöhten Strom- und Gaspreisen
Der vzbv erhält immer wieder Beschwerden von Verbrauchern, in denen diese über teils drastische Erhöhungen des Arbeits- oder Grundpreises für Strom und Gas berichten. Auch verklausulierte Preiserhöhungsschreiben einiger Energieanbieter ärgern die Verbraucher. Haben Sie aktuell oder in den letzten Jahren eine Preiserhöhung Ihres Energieanbieters erhalten? Dann können Sie helfen, indem Sie uns die relevanten Unterlagen, wie Preiserhöhungsschreiben und Energierechnungen zusenden: marktwaechter.de
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung.