• Drei Jahre nach seiner Einführung hat das Mieterstromgesetz seinen Zweck noch nicht erfüllt.
• Nur gut ein Prozent des gesetzlich möglichen Mieterstrompotenzials wurde tatsächlich umgesetzt.
• Ein Bündnis aus elf Verbänden fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.
Photovoltaikanlagen auf Dächern in den Städten sind auch heute noch fast nirgendwo zu sehen, Bewohner von Mehrfamilienhäusern können nur im Ausnahmefall kostengünstigen Solarstrom als Mieterstrom beziehen. Ein Bündnis aus elf Verbänden, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Mieterbund und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DRGV), fordern die Bundesregierung deshalb auf, das wirkungslose Mieterstromgesetz grundlegend zu überarbeiten.
„Seit Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes vor drei Jahren hat sich wenig getan. Das Modell ist zu bürokratisch und rechnet sich einfach nicht. Das ist nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv. „Die Bundesregierung muss nachbessern, wenn die Energiewende auch von privaten Verbrauchern vorangetrieben werden soll.“ Nur gut ein Prozent des gesetzlich möglichen Mieterstrompotenzials sei in der Praxis tatsächlich umgesetzt worden.
Verbände fordern gesetzliche Anpassung
Die Bundesregierung hatte im Herbst 2019 einen Vorschlag zur Anpassung des Mieterstromgesetzes vorlegen wollen, dies jedoch nicht getan. Anlässlich des dritten Jahrestages des Gesetzes am 25. Juli 2020 fordert ein Bündnis aus elf Verbänden die Bundesregierung deshalb auf, dies nachzuholen.
Das BHKW-Forum, der Bund der Energieverbraucher, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW), der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DRGV), der Deutsche Mieterbund (DMB), Haus & Grund und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erneuern die inhaltlichen Forderungen ihres Sieben-Punkte-Plans aus dem Jahr 2019:
1) Finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch gleichstellen
2) Finanzielle Förderung muss bei Mietern und Selbstnutzern von Wohneigentum ankommen
3) „Lokalstrom“ einführen
4) Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter fassen
5) Steuerliche Hemmnisse für Vermieter abbauen
6) Genehmigungsfristen verkürzen
7) Contracting-Modelle mit Drittanbietern ermöglichen