Die Reform des europäischen Urheberrechts geht in die heiße Phase. Upload-Filter bilden das zentrale Element des EU-Reformvorstoßes. Mit diesen Filtern sollen Plattformbetreiber jeden Inhalt, also Texte, Bilder, Ausschnitte von Musikstücken oder Videos, beim Upload auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Hat die Plattform keinen Vertrag mit dem jeweiligen Rechteinhaber abgeschlossen, soll der Upload-Filter eine Veröffentlichung verhindern. Der Koalitionsvertrag spricht sich eindeutig gegen verpflichtende Upload-Filter aus. Das begrüßt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Nun versucht die Bundesregierung, Upload-Filter durch die Hintertür einzuführen. Das kritisiert Klaus Müller, Vorstand des vzbv:
„Dass sich die Bundesregierung plötzlich für Upload-Filter stark macht, steht in krassem Widerspruch zum Koalitionsvertrag. Denn wenn Plattformbetreiber haften, falls sie keine Upload-Filter einrichten, bedeutet das im Umkehrschluss, dass sie faktisch verpflichtet werden, genau dies zu tun: Sie müssen Upload-Filter einrichten.
Es gibt bereits bewährte Regelungen zum Umgang mit Urheberrechtsverletzungen im digitalen Raum. Upload-Filter würden diese Regelung komplett aushebeln. Das ist nicht im Sinne von Nutzerinnen und Nutzern. Denn eine Überprüfung würde von maschinellen Systeme übernommen werden, die jedoch gar keine rechtliche Abwägung darüber vornehmen können, was erlaubt ist und was nicht. Kritik, Satire oder Kunst blieben so auf der Strecke. Vollkommen legale Inhalte würden aus Angst vor Haftung im Vorfeld gesperrt oder gelöscht.
Hinzu kommt, dass es keine wirksamen Maßnahmen gibt, um Nutzer vor unrechtmäßiger Löschung zu schützen. Die Bundesregierung sollte sich deshalb an das halten, was sie im Koalitionsvertrag festgehalten hat und das heißt auch: keine Upload-Filter durch die Hintertür.“