- vzbv begrüßt Initiative zur Regelung der Inkassobranche.
- Geplante Deckelung von Inkassogebühren ist unzureichend.
- Zentrale Aufsichtsbehörde für Inkassounternehmen fehlt.
Der am 16. September 2019 veröffentlichte Gesetzentwurf für eine Reform des Inkassorechts bietet Verbrauchern noch keinen hinreichenden Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken durch Inkassounternehmen. So ist die Deckelung der Inkassogebühren unzureichend. Zudem fehlt in dem Entwurf die dringend nötige zentrale Aufsichtsbehörde für die Inkassobranche, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
„Der Gesetzentwurf zeigt, dass das Justizministerium die Verbraucherprobleme im Bereich der Inkassoforderungen erkannt hat. Doch der aktuelle Entwurf geht nicht weit genug. Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen, müssten die Gebühren für Massen-Inkassoschreiben zum Beispiel deutlich reduziert werden“, sagt Florian Stößel, Referent im Recht und Handel beim vzbv.
Positiv ist, dass der Gesetzentwurf die Inkassogebühren bei Forderungen bis 500 Euro in etwa halbieren will, von derzeit 70,20 Euro auf 37,80 Euro. Für einfache Massen-Inkassoschreiben ist diese Gebühr aus vzbv-Sicht aber immer noch deutlich zu hoch. „Besser wäre es, sich nicht am Gebührenrecht für Anwälte zu orientieren, sondern den tatsächlichen Aufwand zum Maßstab zu nehmen. Bei automatisiertem Massen-Inkasso sollte dieser Aufwand Kosten in Höhe von 16,20 Euro nicht übersteigen“, so Stößel.
Weiterer Kritikpunkt: Die Aufsicht über Inkassounternehmen bleibt unverändert bundesweit zersplittert und bei fast 40 Gerichten angesiedelt. Der vzbv fordert die bundesweite Vereinheitlichung der gesamten Aufsicht bei einer Behörde. Inkassodienstleister sind ebenso wie die Unternehmen anderer Branchen großenteils deutschlandweit tätig und sollten daher auch von einer deutschlandweit zuständigen Aufsichtsbehörde kontrolliert werden.
Der vzbv wird den Gesetzentwurf prüfen und sich im Gesetzgebungsverfahren für einen verbrauchergerechten Rechtsrahmen für Inkassodienste einsetzen.