Datum: 31.03.2020

Fünf Bedingungen für eine „Anti-Corona-App“

Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zur geplanten „Anti-Corona-App“

Pressefoto 6 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Seit Tagen wird in Deutschland über den möglichen Einsatz von Handydaten diskutiert, um mögliche Kontaktpersonen von Infizierten zu finden und zu warnen. Österreich hat bereits eine „Stopp-Corona-App“ auf freiwilliger Basis gestartet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält den Einsatz einer solchen App auch in Deutschland für sinnvoll, wenn fünf Bedingungen erfüllt sind. vzbv-Vorstand Klaus Müller kommentiert:
 

„Die Corona-Pandemie ist ein nie dagewesener Stresstest für unseren Lebensalltag. Schnelle, pragmatische Lösungen zum Schutz von Gesundheit und Leben sind nötig. Eine Anti-Corona-App kann hier helfen, wenn sie folgende fünf Bedingungen erfüllt: Sie muss freiwillig, geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein.

Konkret heißt das: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen selbst entscheiden können, ob sie ihre Daten weitergeben. Es dürfen lediglich notwendige Daten erhoben und weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Unternehmen oder gar eine Änderung des Zwecks der Nutzung - z.B. für kommerzielle Zwecke - muss ausgeschlossen sein. Die Daten dürfen ausschließlich dem Gesundheitsschutz dienen. Die Speicherung der Daten muss zeitlich befristet sein.

Die Corona-Krise darf nicht als Einfallstor dienen, um Unternehmen neue Zugriffe auf private Daten zu geben. Kommunikationsdaten beinhalten sensible und persönliche Informationen und genießen grundrechtlichen Schutz. Dieser Schutz darf nicht leichtfertig aufgegeben werden. Der Versuch von Wirtschaftsseite, im Rahmen der Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung rechtliche Regeln zu lockern, unter denen Unternehmen zu eigenen Zwecken elektronische Kommunikationsdaten verarbeiten dürfen, hat viel Misstrauen gesät.“

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