Datum: 18.09.2020

Erneuerbare-Energien-Gesetz für Verbraucher nachbessern

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf der Novellierung des EEG

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Quelle: were - fotolia.de

  • Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist entscheidend zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 und 2050.
  • Besonders bei der Teilhabe von Verbrauchern muss der Entwurf nachgebessert werden.
  • Umfrage zeigt: Die Mehrheit findet das Ziel der Energiewende richtig.

Für die Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele ist neben dem Energiesparen der Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit der Vorlage des Entwurfs zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) die Ausbauziele für den Stromsektor bekräftigt und die Ausbaupfade für die einzelnen erneuerbaren Energien angehoben. Die Bundesregierung will das EEG am 23.09.2020 im Kabinett beschließen. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bilden Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit, Bezahlbarkeit und Teilhabe die Leitlinien für die verbraucherpolitische Bewertung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Dafür macht der vzbv in seiner Stellungnahme zum EEG klare Vorschläge.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei der Energiewende im Zentrum stehen. Es geht dabei zum einen um eine faire Kostenverteilung und zum anderen um breite Teilhabemöglichkeiten. Denn die Klimaschutzziele werden nur erreicht, wenn Klimaschutz und Verbraucherschutz zusammengedacht werden. Diesem Anspruch wird der EEG-Entwurf nicht ausreichend gerecht“, so Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv.

Prosumenten fördern statt behindern

Verbraucher unterstützen die Energiewende. Jetzt müssen sie auch mitgenommen werden und ihre Teilhabe gewährleistet sein. Dafür fordert der vzbv eine bessere Unterstützung für Prosumenten, zum Beispiel

  • Mieterstrom für Verbraucher in der Breite; dazu müssen Mieterstrom und Eigenstrom gleichgestellt, Quartiersansätze genutzt und Mieterstrom auch für Haushalte in Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohnungen umsetzbar sein,
  • Bürgerstromtarife auch für PV-Freiflächenanlagen,
  • den Weiterbetrieb von 20 Jahre alte PV- und Windanlagen durch Prosumenten mit Eigenstrom und Einspeisung ohne Smart Meter.

Faire Finanzierung der EEG-Umlage sicherstellen

Strom aus erneuerbaren Quellen muss für Verbraucher attraktiv sein und die Quersubventionierung von Privilegien der Industrie muss beendet werden. Dazu fordert der vzbv

  • die vollständige Verwendung der Mittel aus der CO2-Bepreisung und zusätzlich die 11 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket zur Senkung der EEG-Umlage,
  • keine Belastungen der EEG-Umlage durch neue Industrieausnahmen; die Besondere Ausgleichsregelung muss steuerlich finanziert werden,
  • ab 2023 für die Finanzierung der EEG-Umlage einen „atmenden Deckel" nach unten.

Mehrheit unterstützt die Energiewende

Eine online-repräsentative Umfrage des Hopp-Marktforschungsinstitutes im Auftrag des vzbv zeigt, dass 78 Prozent der Bevölkerung das Ziel der Energiewende richtig finden. Verbraucher wollen also einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Zwei Drittel sind jedoch mit dem bisherigen Ausbautempo nicht zufrieden.

Downloads

Ausbau der erneuerbaren Energien auf Verbraucher ausrichten | Stellungnahme des vzbv | 17. September 2020

Ausbau der erneuerbaren Energien auf Verbraucher ausrichten | Stellungnahme des vzbv | 17. September 2020

Ausbau der erneuerbaren Energien auf Verbraucher ausrichten | Stellungnahme des vzbv | 17. September 2020

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Bevölkerungsbefragung zu Verbraucherinteressen im Energie-, Wohnungs-, Bau- und Nachhaltigkeitsbereich | Umfrage um Auftrag des vzbv | 10. Dezember 2019

Bevölkerungsbefragung zu Verbraucherinteressen im Energie-, Wohnungs-, Bau- und Nachhaltigkeitsbereich | Umfrage um Auftrag des vzbv | 10. Dezember 2019

Bevölkerungsbefragung zu Verbraucherinteressen im Energie-, Wohnungs-, Bau- und Nachhaltigkeitsbereich | Umfrage um Auftrag des vzbv | 10. Dezember 2019

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